Vollstreckungsbescheid Krankenkasse erhalten, kann ich mich rückwirkend arbeitslos melden?
Ich wurde gekündigt und habe es aus psychischen Gründen nicht geschafft mich arbeitslos zu melden. Jetzt habe ich von der Krankenkasse einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Jetzt meine Frage: Kann ich mich rückwirkend arbeitslos melden ? Sonst müsste ich 700 Euro, die ich nicht habe, bezahlen.
Danke für Eure Rückmeldungen!
4 Antworten
Um diese "Kuh" vom Eis zu bekommen hättest Du deutlich früher aktiv werden müssen.... aber nicht erst, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid eingetrudelt ist.
Nein - man kann sich nicht rückwirkend arbeitslos melden.
Desweiteren - Gegenfrage - wie alt bist Du ( wäre max. relevant, wenn Du jünger als 23 Jahre alt wärest.
Da musst du im Sozialrecht einen Anwalt fragen. Gesundheitsfrage hat mit Krankheiten zu tun. Nicht mit dem Sozialversicherungssystem.
Hast Du, - vielleicht auch aus psychischen Gründen (?) -, das falsche Forum gewählt?
Wenn´s um Geld geht, - finanzfrage.net
Wenn´s um Gesundheit geht, - gesundheitsfrage.net
Nein. Eine Arbeitslosigkeit gilt immer nur ab dem Tag der Meldung an die Arbeitsagentur.