Reha-Entlassungsbericht an Arbeitgeber?

2 Antworten

Nein, die Personalabteilung hat ganz sicher keinen Anspruch auf diesen Entlassungsbericht.

Wenn Du möchtest, kannst Du ihnen diesen zur Verfügung stellen.

Der Entlassungsbericht der Reha ist für den weiter behandelnden Arzt gedacht, nicht für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bekommt nur die Arbeitsfähigkeitsbescheinigung.

Nur, wenn du das auch möchtest, kannst du den Entlassungsbericht in der Personalabteilung oder beim Betriebsarzt vorlegen. Du bist aber nicht dazu verpflichtet.