Alternative Mittel für Sterbehilfe?

4 Antworten

Ob man das eine oder das andere Medikament (bzw. Gift) zum Sterben verwendet, ändert ja nichts an der grundsätzlichen Problematik, ob Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten sollten.

Die ärztliche Ethik beruht darauf, dass dem Patienten geholfen werden soll, indem Krankheiten behandelt und möglichst geheilt, oder zumindest gelindert werden. Ärzte setzen sich für das Leben ein, und nicht für den Tod. Palliative Sterbebegleitung ist auf jeden Fall möglich.

Aber viele Ärzte möchten keine Beihilfe zum Suizid leisten. Erst recht möchten sie nicht, dass dies eine "normale" Kassenleistung mit Abrechnungsnummer wird.

Egal, wie lange man das Thema diskutiert, es wird immer ein Pro und Contra geben.

Sterbewillig kann auch ein körperlich gesunder 18jähriger sein, der großen Liebeskummer hat. Soll man diesem, wenn er nicht an einer diagnostizierten psychischen Krankheit leidet, geistig klar ist und über Monate hinweg immer wieder den Willen zum Sterben bekundet, ein solches Medikament verschreiben, damit er sich nicht zu erhängen braucht und auch nicht vor einen Zug wirft?

Wäre ich ein Arzt, so würde ich so etwas nicht tun wollen und auch nicht in einen derartigen Konflikt hineingezogen werden wollen.

Aber auch, wenn ein Sterbewilliger alt und krank ist, ist es sehr schwierig zu erwägen, ob es sein eigener freier Wille ist, nicht mehr zu leben, oder ob er durch sein Umfeld gedrängt und manipuliert wird, so dass er schließlich denkt: "Ich möchte in meinem Zustand niemandem zur Last fallen."

Warum ein Arzt das nicht zur Verfügung stellt wird damit zusammenhängen, dass er es nicht darf oder sich in große Schwierigkeiten bringt. Seit dem neuen Gesetz scheinen viele Ärtze auch nur ungern über das Thema Sterbehilfe zu sprechen.

Wenn sich dann ein Patient mit entsprechenden Medikamenten das Leben nimmt, wird der Arzt sich sicher rechtfertigen müssen, weshalb er die Medikamente, wie Fentanyl verordnet hat. Wenn es dann keinen anderweitigen Grund gibt, macht er sich der geschäftsmäßigen Sterbehilfe schuldig.

Die aktuelle Lage und das Thema an sich ist leider auch einfach sehr komplex und schwierig.

Lebensfreude31 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 09:56

Gemäss Aussagen von M.Thöns einem Palliativmediziner und Sterbehilfebefürworter wäre die ärztliche Beihilfe seit Februar ohne weiteres möglich und legal. Besagte Infusionen anhängen. Der Patient startet diese und das wars...

weil es nicht so einfach ist, es gibt auch Gesetze zu beachten! Es geht ja auch einfacher, einfach einen brennenden Holzkohlegrill ins Zimmer stellen.

Lebensfreude31 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 09:51

Gemäss Gesetzt ist jetzt ja Beihilfe erlaubt...Es geht um die Herausgabe vom Sterbemittel, welches noch verweigert wird. Deshalb wäre das doch eine gute Alternative für diese Menschen

Cublin  18.12.2020, 09:55
@Lebensfreude31

Da fallen Ärtze drunter:

StGB §217

(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.

Lebensfreude31 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 09:57
@Cublin

Wurde in Februar durch das Gericht gekippt! Google mal....

Cublin  18.12.2020, 10:01
@Lebensfreude31

Ich habe gerade den Artikel des BVG überflogen. Der Paragraph scheint tatsächlich für verfassungswidrig erklärt worden zu sein.

Ich könnte mir aber dennoch vorstellen, dass viele Ärzte nicht sonderlich scharf darauf sind da Beihilfe zu leisten, auch wenn das Gesetz gekippt wurde. Abseits dessen weiß ich auch nicht, in wie weit Ärzte zu diesem Anlass Medikamente herausgeben dürfen und wie klar das geregelt ist.

Ärzte sind per Eid dem Leben verpflichtet!

DorktorNoth  19.12.2020, 23:41

Nein, sie sind dem Wohl des Patienten verpflichtet. Dass muss nicht der Erhalt des Lebens um jeden Preis sein.

Lebensfreude31 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 09:52

Stimmt nicht...dieses Gesetz wurde in Februar gekippt