An einem Samstag krankschreiben lassen (Ausbildung)?
Ich muss morgen arbeiten gehen, doch mir geht es seit heute Abend überhaupt nicht gut. Daher weiß ich noch nicht, ob es mir morgen besser gehen wird. Da Samstag keine Ärzte aufhaben, wie soll ich mich krankschreiben lassen? Wir müssen nämlich immer die Krankmeldung per-Email an die Personalbteilung schicken (die morgen ja auch nicht da ist) und dann wenn man wieder arbeiten geht sie persönlich abgeben. Ich könnte morgen dann nur in meiner Abteilung anrufen. Ob das reicht weiß ich nicht. Wie soll ich jetzt vorgehen?
4 Antworten
Es gibt am Wochenende einen sogenannten ärztlichen Notdienst, auch in deiner Nähe zu dem man hingehen kann. Die werden dich im Bedarfsfall wahrscheinlich auch krankschreiben können.
Du kannst die E-Mail ja trotzdem schreiben, auch wenn die Personalabteilung am WE nicht besetzt ist, so bist du dann wenigstens deiner Pflicht nachgekommen. Schließlich kommen Krankheiten und Verletzungen ja nicht nach Terminkalender bzw. ist es denen s.egal, ob man gerade Zeit dafür hat oder nicht...
Wenn es dir morgen nicht besser geht, dann rufe ganz normal in deiner Abteilung an, dann wird es sich schon klären...
Alles Gute!!!
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
ich würde das an deiner stelle einfach mit der abteilung absprechen dann regelt sich das schon
aufjedenfall anrufen und fragen gerade samstag verstehen die dass meistens.
ansonsten hab ich auch mal im internet gesucht, es gibt manche wenige notärzte oder wie man die nennt die dann auch samstag offen haben. aber da ist dann lange warte zeit angesagt und oft mit langer hin fahrt.
auch wenn deine ´situation´ jetzt schon vorbei ist: eine krankmeldung ist eine krankmeldung! das ist was anderes, als ein attest (=arztbesuch).
schau mal in deinen ausbildungsvertrag! dort sollte stehen, ab wann ein ärztliches attest vorliegen muss. eine krankmeldung hingegen muss immer sofort erfolgen, aber dafür brauchst du keinen arzt, sondern nur einen anruf/ email beim arbeitgeber.
hier noch was aus dem allgemeinen gesetzestext bzw. kommentar dazu:
"Viele Arbeitnehmer gehen deshalb davon aus, dass sie in jedem Fall drei Tage ohne Arztbesuch krankfeiern dürfen.
Das ist ein Irrtum. In Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es zwar, dass der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit von „mehr als drei Tagen“ eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Doch
gleichzeitig räumt das Gesetz dem Arbeitgeber das Recht ein, die ärztliche Bescheinigung „früher“ zu verlangen. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Einzelfall schon am ersten Krankheitstag ein Attest einfordern darf“, sagt die Rechtsanwältin Gräfin von Kageneck.
Die meisten Arbeitgeber machen von diesem Recht keinen Gebrauch und verlangen erst ab dem vierten Fehltag ein Attest. Das ist in der Regel auch sinnvoller: Gerade bei leichteren Erkrankungendient es der Gesundung meist mehr, einen Tag das Bett zu hüten, als gleich zum Arzt zu gehen. Zudem motiviert eine Attestpflicht ab dem ersten Tag Mitarbeiter dazu, trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen, wo sie dann Kollegen anstecken."