Angehörigen geschäftsunfähig erklären mit Vollmacht?
Hallo,
mein Vater ist schon immer leicht kaufsüchtig gewesen und hat Depressionen mit manischen Phasen, welche die Kaufsucht noch verstärken. Nun nimmt er zwar Medikamente, aber bei einem ist auch wieder die Nebenwirkung, dass es das Kaufverhalten begünstigen soll.. er fängt auch bei jeder Kleinigkeit an, wenn was nicht funktioniert oder nicht wie es soll.. "ach schmeiß weg, kaufen wir neu".. dabei sitzt das Geld wahrlich nicht so locker.. Nun habe ich von Ihm eine Vollmacht, de mich in jeder Situation bevollmächtigt, Entscheidungen treffen zu können, sei es Gesundheit, Geld, Wohnung usw.. Habe ich mit dieser Vollmacht eine Möglichkeit, ihm die Geschäftsfähigkeit zu entziehen? Meiner Mutter setzt diese Kaufsucht auch sehr zu, es wäre also für das gesamte Umfeld eine Verbesserung, wenn er nicht mehr eigenmächtig handeln kann..
6 Antworten
Das ist nur per Gerichtsbeschluss möglich.
Und dieser wird nicht einfach auf eure Aussage hin gefällt.
Wenn jeder für geschäftsunfähig erklärt würde, der sich "unwirtschaftlich" verhält, würde die gesamte deutsche Wirtschaft zusammen brechen.
Wenn dein Vater dir diese Vollmacht gegeben hat weil er sein Problem selbst erkennt kannst du evtl mit ihm zusammen zum Gericht um ihn für Geschäftsunfähig erklären zu lassen.... Vielleicht fragst du Mal einem Richter an?
die Vollmacht sagt nur über deine Handlungsfähigkeit aus - im Sinne des Vaters Geldgeschäfte usw zu tätigen. Mehr wird nicht gehen.
eine gerichtlich bestellte Vollmacht als Betreuer ist da weitreichender - das wird aber vom Amtsgericht nicht so einfach durchgehen.
das wäre einer Entmündigung gleichzusetzen sein
Besorge Dir ärztliche Gutachten zum Zustand Deines Vaters und beantrage dann zusammen mit Deiner Mutter die Betreuung Deines Vaters beim Betreuungsgericht. Lege dazu auch die Vollmacht vor. Beantrage über die Krankenkasse Pflegegeld. Dann kommt der MDK und klärt alles !
Ja klar, ab zum Betreuungsgericht. Nimm die medizinischen Unterlagen der Pflegekasse auch mit !
Nein, sowas kann nur ein Vormundschaftsgericht.
Dafür wird ein entsprechendes medizinisches Gutachten benötigt.
Pflegegeld und Pflegestufe 1 sind bereits vorhanden.. also am Besten mal beim Betreuungsgericht anfragen?
Denn seine Kaufsucht ist ja in gewissem Maße existenzbedrohend für meine Eltern, wenn er es mit vollen Händen rauswirft für unnützen Kram, nur weil ihm die Werbung gefallen hat.. meine Mutter aber dann an Nahrungsmitteln und wichtigen Reparaturen am Haus sparen muss, weil es fehlt