Apotheke Rezeptbeleg nochmal ausdrucken

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Die Versicherung akzeptiert i. d. R. nur das Original. Kopie ist eigentlich zwecklos.

Die Apotheke darf nichts speichern, nur der Arzt die Verordnung, nicht das Rezept.

MfG

Wenn du bei der Apotheke als Stammkunde registriert bist und ein entsprechendes Konto hast, dann ist es kein Problem die Quittung nochmals auszudrucken. Ansonsten wird in der Apotheke nichts gespeichert. Dein verschlamptes Rezept kann dir aber auch die Apotheke nicht wiederbeschaffen.

Spreche mit der Apotheke, wo Du den Beleg bekommen hast. Vielleicht haben die (noch) eine Möglichkeit, Dir nachträglich einen Beleg ausstellen zu können.

turalo  20.02.2015, 18:49

Nein, haben sie nicht.

Bei meiner Apotheke ist das so, dass das Rezept abgestempelt wird und auch der Betrag des Medikamentes aufgeführt ist. Das dürfte als Beleg reichen. Einen Kassenzettel braucht man nicht zwingend für die Versicherung. Das Rezept gilt bereits als Quittung.

Chrissyy 
Beitragsersteller
 20.02.2015, 18:45

Es geht aber um genau das Rezept mit dem Aufdruck wieviel es gekostet hat

Nein, es wird nicht gespeichert.

Wenn Du den Beleg "verzammelt" hast, kannst Du ihn nicht einreichen.