Arzttermin nicht abgesagt, jetzt Rechnung und Drohung vom Arzt. Muss man nicht abgesagten Termin bezahlen?

11 Antworten

Das ist allerdings meistens nur bei Zahnärzten so. Dafür musst du aber im Vorfeld (meist bei deinem ersten Besuch in dieser Praxis) etwas unterschrieben haben, dass du darüber informiert wurdest, dass sie dir einen nicht eingehaltenen Termin in Rechnung stellen für den Fall, dass der Termin nicht kurzfristig von einem anderen Patienten genutzt werden konnte

mepeisen  11.08.2016, 17:33

Aber auch nur dann, wenn man wirklich so etwas unterschrieben hat. Kenne ich übrigens gar nicht vom Zahnarzt. Ich rufe dort an, er sagt mir, wann er Zeit hätte und ich komme dann vorbei. Da habe ich weder verbindlich zugesagt zu kommen noch mich verpflichtet, irgendeine Art von Schadensersatz bei Nicht-Wahrnehmen zu zahlen.

Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart war. Denn wenn man nichts unterschreibt bzw. vereinbart, gilt die Terminabsprache nur als Organisationshilfe für den Arzt, nicht als vertragliche Vereinbarung, zwingend dann auch zu erscheinen.

Also ich arbeite als ZFA und ja muss man bezahlen!  In dem Anamnesebogen den JEDER Patienten bei Erstbetreten einer Praxis ausfüllen muss steht es ganz unten als aller letzten draus, sowie meistens auch auf den Terminzetteln 30 euro sind da noch okay, bei einem längeren Termin bis zu 2 Std kann das ordentlich Geld kosten! Ist also richtig, es darf de Zahnarzt machen! Es gibt aber auch sehr viele ZA die garkeine Kosten in Rng stellen oder erst ab einer gr  Beh. Aber vor Gericht wegen 30 euro...ist halt leider so passiert jetzt weisst du das dieser Zahnarzt seine angesagten Termine in Rng. Stellt such dir doch einen anderen ZA vllt ist dieser Kulanter. Lg :)

Wie ich hier schon in einigen Kommentaren als Antwort geschrieben habe: Du musst grundsätzlich nichts zahlen, wenn du nicht im Vorfeld ausdrücklich schriftlich bestätigt hast zu erscheinen und über etwaigen Schadensersatz bei Nicht-Wahrnehmen informiert wurdest.

Leider sind 90% der Antworten hier einfach nur falsch. Mit einer Terminabsprache gehe ich keinerlei Verpflichtung ein, auch wirklich zu kommen. Die Terminabsprache ist ausschließlich eine Organisationshilfe des Arztes. Üblicherweise sind sowohl bei Allgemeinärzten u.ä. (ja, auch bei Zahnärzten) immer eine Laufkundschaft zugegen. Zudem hat man so oder so ein Wartezimmer. Dass also der Arzt keine anderen Patienten behandeln könnte, weil einer nicht kam, ist normalerweise Blödsinn.

Die Antwortet lautet also: Nur, wenn du schriftlich bestätigt hast, zum Termin zu erscheinen, dann kann der Arzt ggf. wirklich einen Schadensersatzanspruch begründen. Andernfalls nicht.

Dazu gibt es übrigens auch einige hundert nachlesbare Gerichtsurteile.

Anwaltsmeinung siehst du zum Thema hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/arzttermin-versaeumt-muss-der-patient-zahlen_071626.html

franneck1989  11.08.2016, 20:25

@blacklist Lies dir mal das Urteil durch. Dort wurde genau eine solche schriftliche Vereinbarung geschlossen, die mepeisen erwähnt. Zudem ging es dort auch um eine konkrete Behandlung (Zahnersatz), und nicht bloß um einen normalen Termin. Insofern ist dein Kommentar völlig unpassend zum Thema.

blacklist112  15.08.2016, 08:37
@franneck1989

Du tust mir leid. du reitest hier auf deinem Nichtwissen rum und kriegst das einfach nicht auf die Kette, dass du falsch liegst. Egal, was man beim Zahnarzt gemacht bekommt. Man unterschreibt vorher immer einen Behandlungsvertrag. Das einzige, das beim Zahnarzt noch kostenlos ist, ist die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung. Für alles andere gibt es einen Behandlungsvertrag, der von der Krankenkasse genehmigt werden muss und wo auch drin steht, dass man bei Ausfällen zahlt. Ich halte dir zu Gute, dass du offensichtlich noch niemals beim Zahnarzt gewesen bist.

mepeisen  16.08.2016, 10:35
@blacklist112

Man unterschreibt vorher immer einen Behandlungsvertrag

Das ist schlichtweg absurd und falsch. Ich kann natürlich auf Anhieb nur für Karlsruhe und Umgebung sprechen. Aber ich kenne exakt keine Zaharztpraxis in genanntem Gebiet, die grundsätzlich keine offenen Sprechzeiten anbietet, wo man einfach mal vorbei schauen kann oder kurz zuvor per Telefon einen Termin absprechen kann und dann einfach vorbei kommt.

Wieso behauptest du ständig etwas, was schlichtweg gelogen ist?

Das einzige, das beim Zahnarzt noch kostenlos ist

Das hat doch absolut nichts mit der Fragestellung zu tun. Es ist wurschtegal, ob eine Behandlung kostenlos oder kostenpflichtig ist oder ob man zuzahlen muss oder nicht. Es geht bei der Frage ausschließlich darum, ob man einen Termin verbindlich schriftlich zugesagt hat und wenn ja, ob man über den Schadensersatzanspruch bei nicht-Erscheinen belehrt wurde. Nur darum geht es. denn nur, wenn beides der Fall ist, nur und nur dann hat der Arzt (egal ob Zahnarzt oder nicht) überhaupt eine Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.

Es ist auch wurschtegal, ob einer konkreten Behandlung die Krankenkasse zustimmen muss oder nicht. Aber selbst wenn: Es gibt auch genug Behandlungen, insbesondere bei akuten Schmerzen, bei denen die Krankenkasse gar nichts ablehnen darf. Hat aber auch nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.

blacklist112  11.08.2016, 18:21

Stimmt nur leider nicht, was du schreibst.

Insbesondere beim Zahnarzt wird vor Behandlungen in der Regel ein Behandlungsvertrag vereinbart. Nimmt der Patient diesen Termin nicht wahr muss der Patient bei Nichterscheinen diesen bezahlen. Das Amtsgericht Nettetal etwa gestand einem Zahnarzt in einem solchen Fall ein Ausfallhonorar von knapp 1400 Euro zu (Az. 17 C 71/03).

mepeisen  11.08.2016, 22:19
@blacklist112

Stimmt nur leider nicht, was du schreibst.

Doch, das stimmt.

Insbesondere beim Zahnarzt wird vor Behandlungen in der Regel ein Behandlungsvertrag vereinbart

Es ist vollkommen irrelevant, ob ein Behandlungstermin vereinbart wird oder nicht.

Es kommt ausschließlich darauf an, ob vorab eine schriftliche Vereinbarung existiert hat, die zum Erscheinen verpflichtet hat und die bei Nicht-erscheinen Schadensersatz zuspricht. Bei größeren Operationen ist das durchaus der Fall. Bei kleineren ambulanten Behandlungen jedoch nie.

Bitte informiere dich vorher oder lies mal, was exakt ich geschrieben habe, denn dein Urteil bestätigt meine Antwort vollständig.

Wenn du nicht zum Termin erscheinst, hat der Zahnarzt einen Verdienstausfall. Denn der nächste Patient kommt erst zu seinem persönlichen späteren Termin. Zahle und behalte Termine auch bei "Umzügen" im Blickfeld.

mepeisen  11.08.2016, 17:29

Welchen Verdienstausfall? Terminabsprachen begründen keinen endgültigen Vertrag, dort unbedingt erscheinen zu müssen. Sie dienen nur der Organisationshilfe.

Gerichte lehnen den Anspruch des Arztes ab. Gibt es genug Urteile dazu.

blacklist112  11.08.2016, 18:31
@mepeisen

Gibt auch genug Urteile, wo dem Arzt der Verdienstausfall zugesprochen wurde. Was du schreibst, ist leider nicht korrekt. Insbesondere bei Zahnarztbehandlungen sind die Termine wegen aufwändigen Behandlungen geblockt und die dort entstandenen Kosten muss der Patient bezahlen, wenn er nicht erscheint. Die Ärzte sind ja nicht dumm und schließen vor Zahnbehandlungen in der Regel einen Behandlungsvertrag ab. Und dann ist der Patient der Dumme. Deine Aussage wäre nur bei einem Hausarzt gültig. Aber der Fragesteller bezieht sich explizit auf den Zahnarzt.

mepeisen  11.08.2016, 22:23
@blacklist112

Die Ärzte sind ja nicht dumm und schließen vor Zahnbehandlungen in der Regel einen Behandlungsvertrag ab.

Der TE schreibt davon nichts. Wenn es einen Vertrag gab und er über die Folgen des Nicht-Erscheinens belehrt wurde, dann würde der TE hier seine Frage anders stellen. Meinst du nicht auch? Zudem wäre die Forderung des Zahnarztes ein vielfaches des genannten Betrages.

Zahnärzte haben nicht nur Patienten für langwierige mehrstündigen Behandlungen.

Denkt doch mal nach, bevor ihr etwas schreibt.

Ein nicht abgesagter Termin muss bezahlt werden. Das ist so üblich. Sei froh, dass der Zahnarzt dir nur 30 Euro berechnet.

mepeisen  11.08.2016, 17:28

Stimmt nur leider nicht, was du schreibst. Die Terminabsprache bei Ärzten dient üblicherweise lediglich der Organisationshilfe. Einen Zahlungsanspruch gibt es gegenüber dem Arzt nicht.