Bezahlung haushaltshilfe durch Krankenkasse
Nach einer Hallux-Valgus-OP kann ich nur an Krücken gehen, was aber leider für mich fast unmöglich ist, da die Schmerzen durch bereits jahrelangen Weichteil-Rheumatismus in Händen und Armen eh schon schlimm sind. Daher hatten wir bei der ´TK für die Zeit von ca. 14 Tagen nach der OP die Bezahlung einer Haushaltshilfe beantragt, wofür mein Mann unbezahlten Urlaub genommen hat. Vor der OP gab es keinerlei Einwände, jetzt wurde der Antrag abgelehnt, und zwar damit, dass unsere (gerade erst 11 gewordene) Tochter schließlich alleine aufstehen könne, sich selber schulfertig machen kann, Essen kochen, den ganzen Haushalt schmeißen, einkaufen und auch noch nach ihrer Mutter, also nach mir schauen könnte. Wenn sie das nicht schafft, dann wäre unsere Tochter - sie ist übrigens Gymnasiastin) einfach nur unselbständig. Wir sind so empört, das läßt sich kaum in Worte fassen. Denn gerade für unsere Tochter sollte ja diese Hilfe da sein. Wir wissen gar nicht, was wir jetzt unternehmen sollen; am liebsten würde ich ja den Fall auch noch an die Öffentlichkeit bringen. Wenn jemand Erfahrung mit so einer Sache hat oder uns irgendwie weiterhelfen kann, dann wäre das super, wenn man uns schreibt. DANKE
5 Antworten
Hi,
sorry, aber da kippt mir der Wischeimer um, wenn ich so etwas lese.
Ich hatte eine ähnliche Geschichte, da habe ich mit der KK hin und her diskutiert. Es war nur nervig.
Ich möchte dir einen guten Rat geben:Bitte poste dein Thema - ggf. etwas gekürzt, auf dieser Seite - www.tacheles-sozialhilfe.de Auch wenn die Seite anders heißt, hast du hier hochkarätige Fachleute, die dir in deiner Situation weiterhelfen und mehr Ahnung haben als Leute vom JObcenter, Jugendamt, Arge etc.
Bevor du noch irgendetwas an deine KK antwortest, erkundige dich hier, einfach anmelden und im Forum posten, Antworten in der Regel schnell, spätestens morgen.
Ich wünsche dir pesönlich und deiner Familie alles Gute.
Liebe Grüße
Taimanka
Hallo,
bei Haushaltshilfe gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Am besten zunächst in der Satzung der Krankenkasse nachlesen, wie es dort geregelt ist.
Gruß
RHW
Hier aus der Homepage der TK: Haushaltshilfe für Eltern mit Kindern Sie müssen zu Hause Kinder versorgen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, oder ein behindertes Kind, das Hilfe benötigt, und haben niemanden in Ihrem Haushalt, der für Sie einspringen kann? Dann erhalten Sie eine Hilfe für Zuhause,
wenn Sie aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst weiterzuführen, wenn Sie ins Krankenhaus müssen, wenn Sie Ihr TK-versichertes Kind aus medizinisch notwendigen Gründen zum Arzt oder ins Krankenhaus begleiten müssen oderwenn Sie ambulant behandelt werden müssen.
Das trifft auf Sie zu, also legen Sie Widerspruch ein. Einem 11 jährigen Kind ist gar nichts davon zuzumuten, außer sich anzuziehen und zur Schule zu gehen. Unterstützen wird sie ja auch ihr Ehemann, aber 2-3 Stunden/ Tag sollte sie schon an Hilfe erhalten für 5 Tage die Woche. Also Widerspruch!!!
Wenn das in den Richtlinien der Kasse steht: Diese wechseln!
Ja, aber wenn die Krankenkasse es nicht für notwendig erachtet nach Prüfung der Sachlage (da zählen ihre Richtlinien), nutzt kein Gesetzbuch....
Einfach eine bodenlose Frechheit der KK. Mach einen Beitrag an die Tageszeitung! Wenn du ein Kind unter 12 Jahren im Haus hast, steht dir eine Haushaltshilfe zu, es darf allerdings nicht dein Mann machen und auch niemand aus der Verwandtschaft! Vielleicht hast du eine nette Nachbarin, Freundin oder ähnliches, ansonsten schickt dir die KK eine Haushaltshilfe. Unerhört, daß deine 11jährige Tochter den Haushalt machen soll! Ich würde sofort die KK wechseln! Habe selbst schon einige Male eine Haushaltshilfe bei meiner Kk beantragt, da mein Sohn unter 12 war und es ging problemlos. Hatte wegen künstlichem Gelenkersatz in beiden Kniegelenken nämlich auch die Stützen und konnte nichts im Haushalt machen. Schreib an die Öffentlichkeit und/oder an AKTE bei SAT 1 Außerdem kannst du dich an die Kassenärztliche Vereinigung oder wie das heißt wenden.
Haushaltshilfe wird nicht in den Richtlinien der Krankenkassen geregelt, sondern
im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V