Dürfen Menschen mit Downsyndrom sich fortpflanzen?

13 Antworten

Ja dürfen die .. seit 1992 wurde das entschieden...das keine Minderjährigen mehr sterilisiert werden dürfen!

Die Sterilisation ist nur noch möglich, "wenn die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht, er auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird, anzunehmen ist, dass es ohne Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen würde und infolge dieser Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren zu erwarten wäre, die nicht auf zumutbare Weise abgewendet werden kann". Und: "Bei der Sterilisation ist stets der Methode der Vorzug zu geben, die eine Refertilisation zulässt."(§1905 BGB)

Volljährige Frauen und Männer haben  grundsätzlich das Recht, sich freiwillig sterilisieren zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie umfassend über den Eingriff aufgeklärt wurden und selbst in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erfassen, d.h. einwilligungsfähig sind.

in unserem Dorf hat eine befreundete Mutter ihren Sohn überzeugt dies machen zu lassen, wir haben vorher auch häufiger darüber gesprochen und ihre Sorgen, was passiert mit ihren Kind und ihrem Enkel wenn sie mal nicht mehr ist ,waren wohl ausschlaggebend ihren Sohn dahin zu orientieren.,ich finde ihre ( Mutter, Vater +Sohn) Entscheidungen verantwortungsvoll.

so ein verbot wäre nicht durchzusetzen ohne eine operation. und in die muss der betroffene da einwilligen.

auf jeden fall wäre es sinnvoll wenn es da möglichkeiten gäbe das zu verhindern

Bankrevisor  19.06.2015, 12:07

Natürlich steht dir deine Meinung zu, zu sagen das sei "sinnvoll", auch wenn ich diese zu 0 % teile. Aber wie soll die Gesellschaft bitte hier differenzieren? Im Dritten Reich gab es den euphemistischen Begriff des "lebensunwerten Lebens". Wer ist bitte die moralische Instanz in einer Demokratie, die das Recht hat hier einzugreifen?

letmeknoww 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 12:19

Wer kümmert sich dann bitte um das Kind, welches mit großer Wahrscheinlichkeit selbst behindert sein wird? Die Eltern sind vermutlich selbst auf Hilfe im Alltag angewiesen... Natürlich kann man das Recht auf Fortpflanzung niemandem verwehren aber, dass es nicht sinnvoll wäre kann ich nicht bejahen. Im dritten Reich wurden behinderte im Konzentrationslager umgebracht, hier geht es ganz klar um etwas anderes...

Bankrevisor  19.06.2015, 12:27
@letmeknoww

Hier muss man sprachlich differenzieren. "Sinnvoll" kann man isoliert auf Basis deiner Argumente stehen lassen und unter Umständen mit Bezug auf die Versorgungssituation durchaus nachvollziehen.

Aber "sinnvoll wenn es da Möglichkeiten gäbe das zu verhindern" geht weit darüber hinaus. Hier werden nämlich Zwangsmaßnahmen notwendig und diesen kann mit Bezug auf das Grundgesetz richtigerweise nur eine klare Absage erteilt werden.

Ich habe einen geistig behinderten Pflegesohn und hoffe inständig, daß er kein Kind zeugen wird. Mein Hauptgrund dafür ist, daß ich ihm großes Leid ersparen möchte, weil ich ihn sehr liebe.

Denn in der Regel sind zwei geistig behinderte Menschen nicht ausreichend in der Lage, die Bedürfnisse eines Babys zu erkennen und zu befriedigen. Die Folge davon wäre, daß man ihnen früher oder später das Kind wegnimmt.

Mit einem behinderten Kind wären die Eltern natürlich noch mehr überfordert. Ein nicht behindertes Kind wiederum wären mit seinen geistig behinderten Eltern überfordert.

Gesetzlich ist es nicht verboten, daß sich geistig behinderte Menschen fortpflanzen.

Kathi2510  19.06.2015, 12:50

Ich denke es kommt sehr auf die Stärke der Behinderung an.

Eine Freundin von mir aus der Grundschule, hatte zB eine sehr leichte Form von Trisomie 21 und hat auch ein Kind, hat auch eine Ausbildung gemacht und kann ihr Kind mit etwas Hilfe der Mutter (sie war auch noch sehr jung zu dem Zeitpunkt) gut Versorgen.

Bei den Bewohnern in der Einrichtung wo ich war, hätte ich es auch nicht für gut empfunden. Diese Menschen waren nicht in der Lage sich um sich selbst zu kümmern, auch wenn sie einem Kind sicherlich viel mehr Liebe geschenkt hätten, als es viele andere Eltern tun.

Exakt so wäre es und deshalb gibt es keine entsprechenden Gesetzte.

puerile  19.06.2015, 11:52

bist du jurist?

martinzuhause  19.06.2015, 11:54
@puerile

dazu muss man kein jurist sein. so ein gesetz würde nur sinn machen wenn an das auch durchsetzen kann. und das ist nicht möglich

Max0296  19.06.2015, 11:55
@puerile

Man muss kein Jurist sein um das zu wissen. Echt reicht einfach ein gesunder Menschenverstand.

Bankrevisor  19.06.2015, 12:00
@puerile

Jurist bin ich nicht. Aber im Studium hatte ich diverse Semester Jura im Nebenfach.

martinzuhause  19.06.2015, 12:01
@Max0296

der gesunde menschenverstand würde einem da sagen das die kinder wahrscheinlich behindert sein werden und die eltern das kind nicht versorgen könnten-.

puerile  19.06.2015, 12:02
@martinzuhause

in was für einer welt denkst du, dass du lebst, wo gesetze sinn machen? du solltest nicht davon ausgehen, dass alle gesetze - die im übrigen beschlossen wurden, ohne dich zu fragen - DEINEN moral- und wertvorstellungen entsprechen. ich würde in die politik nicht blind vertrauen, weil du nicht ausschließen kannst, dass es wieder werden kann, wie vor 1945.

puerile  19.06.2015, 12:07
@Bankrevisor

löblich, aber du kennst die ganze palette an gesetzeln und sonderklauseln ebenso wenig wie ich und jeder andere ottonormalbürger. du wärst sicher auch überrascht, wenn schon längst und ohne dein wissen ein gesetz besteht, in dem man ohne deine zusage in kriegszeiten über dich verfügen darf. nur rein hypothetisch, weil das netz nicht so anonym ist, wie man sagt....

quinti  19.06.2015, 12:07
@martinzuhause

Dies wäre EUTHANASIE !

und diese hatten wir mal in der "BRAUNEN" zeit

quinti  19.06.2015, 12:10
@puerile

@ querile -aber ansonsten geht es dir GUT !

Keiner Kann Über andere Menschen BESTIMMEN !

auch nicht in Kriegszeiten -auch nicht rein Hypothetisch

Bankrevisor  19.06.2015, 12:13
@puerile

Nicht einmal ein Volljurist kennt die gesamte Palette. Dennoch gibt es Fragestellungen, die man beantworten kann. Drehen wir das Ganze doch mal um. Art. 1 bis Art. 3 GG regeln die wesentlichen Grundrechte, u.a. Würde des Menschen, Recht auf Leben und Unversehrtheit, Recht auf freie Entfaltung.

Zwar gibt es in einzelnen Punkten die zulässige Abweichung per Gesetz, da sind aber aufgrund des maßgeblichen Charakters der Verfassung ganz enge Grenzen gesetzt. Das Recht auf Freiheit wird bspw. nur aufgrund einer Verurteilung, des Eigenschutzes einer Person oder des Schutzes der Gesellschaft vor einer aktiven Gefahr eingeschränkt. Keinen dieser Punkte sehe ich bei der dieser Diskussion zugrunde liegenden Fragestellung nicht gegeben. Somit ist hier bereits ein verfassungsgemäßer Schutz gesichert.

puerile  19.06.2015, 12:25
@Bankrevisor

und, kennst du den verfassungsschutz so gut, als dass du ihm traust? wird sich in politischen entscheidungen nicht gerade JETZT über das gesetz hinweggelehnt? ich glaube, dass wir nicht sehr weit davon entfernt sind, wi wir vor 70 jahren standen.. 

Bankrevisor  19.06.2015, 12:30
@puerile

Ich glaube die Diskussion führt jetzt in die falsche Richtung und weit weg vom Thema. Deshalb beende ich sie meinerseits mit diesem Kommentar. Natürlich kenne ich den Verfassungsschutz nicht so gut. Wären wir aber kurz vor der Situation von vor 70 Jahren, dann würden so langsam die ersten Redakteure der Presse, die sich wagt über den V-Schutz zu berichten, verhaftet werden. Insofern gefällt mir auch nicht alles in der Entwicklung dieses Landes, ich bleibe aber dennoch entspannt.

martinzuhause  19.06.2015, 12:42
@quinti

wäre es sicher nicht.es wäre da schon sinnvoll zu verhindern das erbkrankheiten weitergegeben werden.

martinzuhause  19.06.2015, 12:43
@quinti

"Keiner Kann Über andere Menschen BESTIMMEN !"

warum durfte mein sohn dann nicht schon mit 13 motorrad auf öffentlichen strassen fahren.? ich denke mal auch das die wenigsten insassen von gefängnissen dort sein wollen. da bestimmt schon jemand anders über menschen

quinti  19.06.2015, 13:10
@martinzuhause

@martinzuhause

Ich glaube du verwechselst Äpfel mit Birnen

Denn die Straßenverkehrsordnung -kannst du doch nicht Mit Downsyndrom Menschen gleichsetzen bzw vergleichen

Wie gesagt auch in Schulen und Gefängnissen

GIBT ES EINE HAUSORDNUNG 

wie überall im zusammenleben -gilt eine Gewisse Ordnung ,das hat mit BESTIMMEN anderer nichts zu tun!

In Einrichtungen, wo viele ja leben, auch als Paar, wird allerdings Frauen grundsätzlich die Pille gegeben. Also in der Einrichtung in der ich mein FSJ gemacht habe war es so.

Willy1729  19.06.2015, 12:22

Wenn dies gegen ihr Wissen oder gegen ihren Willen geschieht, wäre das ein Skandal.

Kathi2510  19.06.2015, 12:42
@Willy1729

Die haben einen Vormund. Und der wird sicherlich diese Entscheidung treffen.

altgenug60  02.07.2015, 11:06
@Kathi2510

"die" haben KEINEN Vormund, sondern einen Betreuer. Und der darf keine Entscheidungen treffen, die dem Willen des Betreuten zuwiderlaufen.

martinzuhause  19.06.2015, 12:20

die müssen dann aber damit einverstanden sein. oder der betreuer wenn sie denn einen für die gesundheitssorge haben