Freibetrag der Betrieblichen Altersvorsorge für die krankenkasse?

3 Antworten

Bei einer monatlichen Auszahlung wird der Freibetrag abgezogen (2021 = 164,50 €), so dass du nur auf den übersteigenden Teil Beiträge zahlst - allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss, also ca. 18 %.

Bei einer Einmalzahlung werden die Beiträge auf 120 Monate aufgeteilt, wobei jeder Monat der Freibetrag berücksichtigt wird.

Das bedeutet, du zahlst nur dann Beiträge, wenn die Einmalzahlung den Betrag von 164,50 € * 120 = 19.740 € übersteigt (falls die Auszahlung 2021 erfolgt, denn der Freibetrag wird jedes Jahr angehoben).

Auf den übersteigenden Teil musst du 120 Monate lang Beiträge zahlen. Dabei wird der jeweils geltende Freibetrag abgesetzt.

Mit Steuer sieht das anders aus, denn dort geht es nach dem Zuflussprinzip. Bei Einmalzahlung ist der gesamte Betrag zu versteuern. dadurch stiegt die Progression - also dein individueller Steuersatz.

So schlecht wie manche denken ist die Betriebliche Altersvorsorge gar nicht, denn du musst bedenken, dass du den Betrag von Brutto zahlst, so dass deine Nettobelastung in der Ansparphase wesentlich geringer ist (ca. 50 - 60% vom Bruttobetrag) - zudem bekommst du einen Zuschuss vom Arbeitgeber und Zinsen über die gesamte Laufzeit.

Zwar zahlst du später Steuern und Beiträge auf den Zahlbetrag, doch wenn du dir das durchrechnet, kommst du trotzdem auf einen guten Gewinn.

Es gibt Modellrechnungen dazu. Diese berücksichtigen allerdings nicht die Inflation, die den realen Wert der Auszahlung schmälert. Dennoch kommt mehr dabei heraus, als wenn du das Geld unter das Kopfkissen steckst ;-)

Hallo,

der aktuelle Freibetrag bei monatlicher Zahlung liegt bei 164,50 Euro monatlich. Dieser Wert wird entsprechend der Entgeltentwicklung jeweils zum 1.1. angepasst.

Bei einer Einmalzahlung wird der auszahlungsbetrag durch 120 geteilt und dann das Ergebnis mit dem zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgebenden Freibetrag verglichen. Wenn die Auszahlung in 2021 erfolgt und ein 120tel der Auszahlung nicht mehr als 164,50 Euro beträgt, fallen keine Beiträge an. Wenn der Grenzwert überschritten wird, fallen für 120 Monate die monatlichen Beiträge an (oder bis der aktuelle Grenzwert später unterschritten wird).

Wenn es eine bAV ist, fallen bei der monatlichen Zahlung und bei der Einmalzahlung nur Beiträge für den Teil an, der den aktuellen Grenzwert übersteigt an.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß, BaV ist eine Augenauswischerei

Aus meiner Information kann man ab 62 auszahlen lassen wenn du nach 2012 abgeschlossen hast. Du kannst aber deine BaV stilllegen - würde ich dir raten. Die Auszahlung ist voll zu versteuern wenn du über der Freigrenze . Sozialabgaben zahlst du alleine nach ohne AG Anteil.

Der Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (§ 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). 2020 liegt dieser Betrag bei 159,25 Euro.