Freibetrag der Betrieblichen Altersvorsorge für die krankenkasse?
Guten Morgen,
leider war ich in jungen jahren so doof und habe mir von der Swisslife in unseren Betrieb eine BaV aufschwatzen lassen. Nun weiß ich das der einzige Gewinner der verschierung ist aber nunja egal sry musste das mal gesagt haben aber nun zum eigentlichen Frage. Will nun alle möglichen Notbremsen ziehen. Leider kommt man aus der BaV nicht mehr raus. Rückkaufwert gibt es nicht und selbst bei Kündigung gibt es das Geld erst mit 67. Wenn da wer ne andere Info hat bitte schon mal einschreiten.
Will aber zumindest die krankenkassenbeiträge von immerhin 18.5 % sparen. Dafür muss ich unter der Freigrenze von aktuell 164.50 Euro liegen ... soweit klar. Aber wie sieht das ganze aus wenn ich den Betrag mit einmal auszahlen lassen will ?
Aktuell bin ich bei 37 Euro Monatlich und 13.159 Euro als Einmalsumme.
In 35 Jahren bei Abschluss wäre ich bei 0 % Rendite bei 385 Euro Monatlich und 133.597 Einmalzahlung.
Wie hoch darf die Einmalauszahlung sein damit ich unter der Freigrenze falle ?
Oder wird exakt die Monatliche Summe genommen und hochgerechnet ? Im Netz hab ich nämlich was anderes gelesen. Und zwar Einmalsumme durch 120 (Monate) = Freigrenze das wäre dann deutlich weniger wie bei der gesamtsumme Monatliche Auszahlung.
Will eig. nur wissen wann ich exakt die Einzahlungen stoppen soll um punkorell an die Freigrenze zu kommen (will unbedingt über Einmalauszahlung raus gehen)
3 Antworten
Bei einer monatlichen Auszahlung wird der Freibetrag abgezogen (2021 = 164,50 €), so dass du nur auf den übersteigenden Teil Beiträge zahlst - allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss, also ca. 18 %.
Bei einer Einmalzahlung werden die Beiträge auf 120 Monate aufgeteilt, wobei jeder Monat der Freibetrag berücksichtigt wird.
Das bedeutet, du zahlst nur dann Beiträge, wenn die Einmalzahlung den Betrag von 164,50 € * 120 = 19.740 € übersteigt (falls die Auszahlung 2021 erfolgt, denn der Freibetrag wird jedes Jahr angehoben).
Auf den übersteigenden Teil musst du 120 Monate lang Beiträge zahlen. Dabei wird der jeweils geltende Freibetrag abgesetzt.
Mit Steuer sieht das anders aus, denn dort geht es nach dem Zuflussprinzip. Bei Einmalzahlung ist der gesamte Betrag zu versteuern. dadurch stiegt die Progression - also dein individueller Steuersatz.
So schlecht wie manche denken ist die Betriebliche Altersvorsorge gar nicht, denn du musst bedenken, dass du den Betrag von Brutto zahlst, so dass deine Nettobelastung in der Ansparphase wesentlich geringer ist (ca. 50 - 60% vom Bruttobetrag) - zudem bekommst du einen Zuschuss vom Arbeitgeber und Zinsen über die gesamte Laufzeit.
Zwar zahlst du später Steuern und Beiträge auf den Zahlbetrag, doch wenn du dir das durchrechnet, kommst du trotzdem auf einen guten Gewinn.
Es gibt Modellrechnungen dazu. Diese berücksichtigen allerdings nicht die Inflation, die den realen Wert der Auszahlung schmälert. Dennoch kommt mehr dabei heraus, als wenn du das Geld unter das Kopfkissen steckst ;-)
Dann hast du verstanden, dass Vorsorge wichtig ist, denn mit der gesetzlichen Rente allein kann man den Lebensstandard im Alter nicht halten.
Hallo,
der aktuelle Freibetrag bei monatlicher Zahlung liegt bei 164,50 Euro monatlich. Dieser Wert wird entsprechend der Entgeltentwicklung jeweils zum 1.1. angepasst.
Bei einer Einmalzahlung wird der auszahlungsbetrag durch 120 geteilt und dann das Ergebnis mit dem zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgebenden Freibetrag verglichen. Wenn die Auszahlung in 2021 erfolgt und ein 120tel der Auszahlung nicht mehr als 164,50 Euro beträgt, fallen keine Beiträge an. Wenn der Grenzwert überschritten wird, fallen für 120 Monate die monatlichen Beiträge an (oder bis der aktuelle Grenzwert später unterschritten wird).
Wenn es eine bAV ist, fallen bei der monatlichen Zahlung und bei der Einmalzahlung nur Beiträge für den Teil an, der den aktuellen Grenzwert übersteigt an.
Gruß
RHW
Ok also stimmt die 120 Regel.... besten Dank:)
Gern geschehen!
Es gelten immer die Regeln in dem betreffenden der 120 Monate.
Veränderungen des Freibetrages und Änderungen des Beitragssatzes werden berücksichtigt.
Ich weiß, BaV ist eine Augenauswischerei
Aus meiner Information kann man ab 62 auszahlen lassen wenn du nach 2012 abgeschlossen hast. Du kannst aber deine BaV stilllegen - würde ich dir raten. Die Auszahlung ist voll zu versteuern wenn du über der Freigrenze . Sozialabgaben zahlst du alleine nach ohne AG Anteil.
Der Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (§ 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). 2020 liegt dieser Betrag bei 159,25 Euro.
Jup genau das hab nun vor werde genau drauf achten nicht darüber zu kommen dann spare ich wenigstens das
Jup danke erstmal .... ne habe Geld 60 % in 2 ETF 20 % in 2 aktive Fonds 10 % Kryptowährung und Restlichen 10 % ist neben Bausparen + Tagesgeld
Nebenbei die Bav und RR ... aber beide nun nur noch auf Mindestmaß der Freigrenzen.