In unserer Nähe befindet sich eine Gemeinschaftspraxis von Ärzten "Dr. A/B", d. h. ein Arzt hat den Dr.-Titel, der andere nicht. Dennoch meldet die Praxis bei einem Anrut mit "Praxis Dr. A/Dr. B" oder verweist in der Praxis auf Dr. B. Obwohl B keinen Doktortitel hat, wird er nach außen hin als Dr. B bezeichnet. Auf dem Namensschild ist kein Doktortitel angebracht, was auch korrekt ist. Nur er wird von der Praxis aus so genannt.
Meines Erachtens ist die Verwendung des Doktortitels bei dem Arzt ohne Doktor nicht erlaubt, da es sich m. E. um Anmaßung oder falsche Aneignung von akademischen Titeln handelt. Oder liege ich hier falsch und es ist offiziell zulässig, dass die Praxis auf Dr. B verweist, obwohl er keinen Doktortitel hat.