Ist Naloxon frei verkäuflich?
Und wenn nein, warum?
4 Antworten
Hi,
Naloxon ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und daher nicht frei verkäuflich.
Das hängt u.a. auch mit den nicht zu unterschätzenden möglichen Nebenwirkungen im Falle einer Opioid-Antagonisierung zusammen.
LG
Finde ich interessant, kenne ich in der Form nur vom Hörensagen aus den USA. Wurde das Modellprojekt denn eingeführt bzw. gibt es bereits Erfahrungen dazu?
Meine Frau hat das nur als i.v. dabei, nicht als Nasenspray.
Das Modellprojekt wird sich wohl eher weniger auf die intravenöse oder intramuskuläre Gabe beziehen ;-)
Eben, deswegen kann ich keine Erfahrungen weitergeben. Allerdings wurde in der Frage nicht nach dem Nasenspray gefragt.
Ist ja ein Antagonist für Opiate. Sollte keinerlei Wirkung haben, wenn man keine Opiate zu sich genommen hat.
Deine Frage wir hier in diesem Titel der Ärztezeitung beantwortet.
Das ist doch ein Antidot. Warum sollte man das frei kaufen können? Nur wenn man einen Missbrauch begehen möchte/begangen hat?!
Nein, weil solche tabletten nicht jeder einfach so nehmen darf das sind ghs drinnen.
weil solche tabletten nicht jeder einfach so nehmen darf
Es gibt keine (reinen) Naloxon-Tabletten, diese wären aufgrund des hohen First-Pass-Effektes absolut wirkungslos.
das sind ghs drinnen.
Bitte was?
gefahrstoffkennzeichnungen, die nur gür bestimmte fälle bz. krankheiten reingemischt wurden damit es besser wirkt für einen kranken ist das kein problem aber du hättest schäden den du brauchst das nicht.
Du solltest wirklich mal diesen Artikel lesen:
gefahrstoffkennzeichnungen
...gelten für Medikamente zur Abgabe an den Verbraucher nicht (Kennzeichnungspflicht besteht nur für Ausgangsstoffe).
die nur gür bestimmte fälle bz. krankheiten reingemischt wurden damit es besser wirkt für einen kranken ist das kein problem aber du hättest schäden den du brauchst das nicht.
Was?!
Gelten "Gefahrenkennzeichnungen" nicht nur bei LKW's, die Gefahrengut transportieren? In der Form hier habe ich das noch nir gehört oder gelesen.
Nein, die Gefahrenkennzeichnungen nach dem GHS gelten prinzipiell erst einmal für alles "Chemische" - bestimmte Produkte für den Endverbraucher, wie eben Medikamente und Kosmetika, sind allerdings hiervon ausgenommen.
Bei Gefahrguttransporten gelten die UN-Nummern, nochmal eine andere Kennzeichnung.
O.k., danke......
Hier was Lesestoff zu diesem Thema:
Was meinen Sie mit "ghs"?
Solltest Du mal lesen:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/966384/ueberdosis-naloxon-nasenspray-drogentod.html