Kann mein Arzt Auskunft an meine Schule geben?
Hallo, eine frage, könnte mein Arzt meiner Schule Auskunft geben ob ich von ihm krankgeschrieben worden bin oder nicht?
12 Antworten
Warum sollte der Arzt das tun und wie sollte das ablaufend??? Die Schule wird den Teufel tun, in einer Arztpraxis anzurufen und ein Arzt ist gut beraten, keine wie auch immer gearteten telefonischen Auskünfte zu geben. Er kann doch gar nicht sicher sein, wirklich mit jemandem aus der Schule verbunden zu sein.
Ob Du krankgeschrieben bist, wird mit einem Attest, also einer Krankschreibung nachgewiesen. Wenn Du die nicht vorweisen kannst, bist Du für die Schule nicht krankgeschrieben. Ein Kontakt zwischen Schule und Arztpraxis ist dazu nicht erforderlich.
Ich lese hier in einem Kommentar etwas davon, das Datum auf einer alten Krankschreibung zu ändern. Das kannst Du natürlich versuchen, aber es besteht immer die Gefahr, dass das jemand merkt. Dann stehst Du wieder ohne Attest da und hast obendrein den Makel eines Betrügers an der Backe.
Warum schwänzt Du nicht einfach? Das ist zwar auch stressig, aber Du musst Dir keine Gedanken darüber machen, eventuell beim Betrügen erwischt zu werden. Alternativ kannst Du Dich auch ganz gegen die Schule entscheiden. Das hängt ganz von den Gründen ab, warum Du nicht zur Schule willst.
Gruß Matti
denn es gibt tatsächlich Schüler, die Atteste fälschen oder verfälschen ...
Anstatt beim Arzt nachzufragen, sollten die Schulen vielleicht mal erkunden, warum Schüler nicht in die Schule wollen und deshalb Atteste fälschen. Wäre ich Arzt, würde ich genau das den Anrufern mitteilen. Das Amtsblatt, welches den Arzt zur Auskunft verpfichtet, würde ich gern mal sehen.
Würde ein Schüler zu mir in die Praxis kommen und darum bitten krankgeschrieben zu werden, würde ich immer eine "Krankheit" finden oder einen Kollegen bitten, eine zu finden. Auch die Vorsorge (die Sorge davor, jemand könnte Krank werden) ist schließlich Aufgabe des Arztes.
Wenn eine Schule die Diagnose des Hausarztes anzweifelt, hat sie ja die Möglichkeit, das Kind zu einem Amtsarzt zu schicken. Auch das halte ich zwar für die falsche Reaktion, aber sei's drum.
Wäre ich Arzt, ...
Gott sei Dank besteht offenbar keinerlei Gefahr, dass du jemals einer werden könntest, zumal du bei deiner Einstellung entweder eine Approbation erst gar nicht erteilt bekämst, bzw. ganz schnell wieder los wärst ...
Würde ein Schüler zu mir in die Praxis kommen und darum bitten krankgeschrieben zu werden, würde ich immer eine "Krankheit" finden oder einen Kollegen bitten, eine zu finden.
... genau deshalb !
Das Amtsblatt, welches den Arzt zur Auskunft verpfichtet, würde ich gern mal sehen.
Das steht in keinem Amtsblatt sondern ergibt sich aus der Berufsordnung für Ärzte und dem StGB - dürfte für dich als Quantitäts-Experte für Schule allerdings etwas zu schwer zu verstehen sein.
Dein Geseiere beweist nur, das du extrem bildungsfern bist und andere auch noch dazu verleiten willst, es dir nachzutun - und sei es unter Zuhilfenahme von betrügerischen Machenschaften.
Pfui Teufel, du solltest dich schämen!
Ich weiß gar nicht, wessen ich mich schämen sollte. Nur weil Du nicht verstehst, was ich schreibe, musst Du es nicht als Geseiere abtun.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich eine Krankheit erfinden würde. Wenn aber ein Kind zu mir käme und behauptete krank zu sein, müsste es ja einen Grund geben. Mit dem Wunsch nach einem Attest, deutete es an, nicht in die Schule zu wollen. Warum sollte man das nicht Ernst nehmen?
Was meinst Du mit "bildungsfern"? Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie versucht wird, die Schule mit Bildung gleichzusetzen. Schulen sind Erziehungsanstalten und keine Bildungseinrichtungen.
Die Antwort auf deine Frage lautet ja, ganz egal, was die anderen hier schreiben.
Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich doch nicht darauf, ob du krank geschrieben worden bist oder nicht, sondern nur auf den Inhalt des Gespräches. Wie soll dein Arbeitgeber (oder die Schule) denn erfahren, ob du krank bist? Du bist sogar verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich der Schule vorzulegen.
Eine AU enthält übrigens auch die Diagnose. Ich hab nämlich gerade hier eine von mir liegen. Meine Diagnose lautet B34.9 , J02.9 G. Da kann jeder nun googeln, was das wohl ist.
Die Diagnose gibt es auf dem Blatt, dass für die Krankenkasse bestimmt ist. Der AU Teil, der für den AG bestimmt ist, enthält keine Diagnose.
Natürlich. Die Information, ob ein Attest zur Befreiung vom Unterricht ausgestellt wurde, fällt in diesem Fall nicht unter die Schweigepflicht, da das Attest ohnehin zum Zwecke der Kenntnisnahme durch die Schule ausgestellt wird. Der Arzt darf der Schule jedoch nicht den Grund für das Attest mitteilen.
Wenn der Arzt ein Attest nicht ausgestellt hat, darf er dies natürlich erst recht mitteilen.
Natürlich darf er der Schule sagen, dass du nicht bei ihm warst und demnach auch kein Attest von ihm hast. Vergiss das mit dem Fälschen einmal ganz schnell!
Nein. Dies dürfte er nur, hättest Du ihm eine Schweigepflichtsentbindung für die Schule gegeben ( oder Deine Eltern, falls Minderjährig).Ärzte unterliegen der Schweigepflicht.Sie dürfen keinerlei Auskünfte erteilen, auch diese nicht.
Das heißt er kann auch nicht sagen ob ich heute bei ihm war oder nicht?
Nein, keine Auskunft erteilen.
Er wird der Schule sagen, ob du bei ihm warst, aber nicht weshalb.
Natürlich darf er der Schule darüber Auskunft geben, ob der Schüler überhaupt in seiner Praxis war.
Wenn du nicht bei ihm warst, darf er das natürlich sagen, wenn du bei ihm warst, darf er es eigentlich nicht sagen, er muss die Auskunft also verweigern. Auf jeden Fall darf er sagen, ob das von dir vorgelegte Attest von ihm ausgestellt wurde.
Die Sekretariate von Schulen rufen recht häufig bei Ärzten an, um sich im Zweifelsfalle die Echtheit eines Attests bestätigen lassen, und der Arzt ist durchaus berechtigt, ja sogar verpflichtet, zu bestätigen, dass das Attest von ihm ausgestellt wurde - oder auch nicht! Letzteres kommt übrigens gar nicht so selten vor, denn es gibt tatsächlich Schüler, die Atteste fälschen oder verfälschen ...
Wer als Arzt Zweifel an der Echtheit des Anrufs hat, lässt sich einfach die Rückrufnummer geben, vergleicht diese mit dem Telefonbuch und ruft den Verantwortlichen der Schule persönlich zurück.