Können auch Artzhelferin Antibiotika verschreiben?
Ich war ebend beim Ärtzlichen Bereitschaftsdienst. Dort war eine ganz junge Frau da, welche aussah, wie eine Praxishelferin. Sie hat mir Antibiotika verschrieben, aber etwas seltsame Dosierung. Auf dem Rezept steht aber eim männlicher Arzt drauf, also sie hat im Namen eines anderen Arztes mir das Rezept ausgestellt. Ich finde das etwas komisch
9 Antworten
Dafür muss der unterschreibende Arzt gerade stehen, sollte etwas passieren, wie er seine Praxisarbeit delegiert ist allein seine Sache.
und wer soll das kontrollieren?
Nur weil es in der Regel nicht nachvollzogen wird, ist die Delegierung von Praxisarbeit noch lange nicht "allein seine Sache".
Ich habe noch nie erlebt, dass eine MFA ein Rezept nach eigenständiger Untersuchung und Diagnose selbst erstellt und unterschreibt. Das würde den Arzt die Approbation kosten!
In einigen Praxen ist es jedoch üblich, dass der Arzt ein Rezept in Auftrag gibt (beispielsweise indem er es vom Sprechzimmer aus an den Drucker am Empfang schickt), wo dann eine MFA unleserlich etwas ähnliches wie eine Unterschrift drunterkritzelt. Oder die Rezepte sind vorab blanko schon vom Arzt unterschrieben. Das ist zwar explizit nicht erlaubt, wird aber dennoch manchmal so gehandhabt.
"Oder die Rezepte sind vorab blanko schon vom Arzt unterschrieben. Das ist zwar explizit nicht erlaubt, wird aber dennoch manchmal so gehandhabt."
Das passiert öfter als man denkt.
Sie können das Rezept ausdrucken, unterschreiben muss es aber der Arzt.
Das machen auch die Arzthelferinnen -.-
Die stellen das Rezept allenfalls aus. Aber eigenständig verordnen dürfen sie es nicht!
Das denk ich auch nicht, dass sie es tat ohne Arzt Rücksprache. Denn der Arzt sieht das ja, es muss einen Notfallschein geben!!
Die junge Frau war Ärztin, sonst hätte sie dich nicht untersucht, eine Diagnose gestellt und ein Rezept ausgestellt.
Vermutlich hat die Ärztin gegen Entgelt den Bereitschaftsdienst für die Praxis übernommen. Es ist üblich, dass Rezepte dann auch im Namen der Praxis ausgestellt werden.
Der Name der Ärztin muss jedoch zwingend in Reinschrift auf dem Rezept stehen, sonst ist das Rezept strenggenommen ungültig und sollte eigentlich von der Apotheke zurückgewiesen werden (auch wenn das in Realität selten passiert).
Mittlerweile halte ich hier nichts mehr für unmöglich.
Google Erfahrungsberichte und Dosierungsempfehlungen zu dem Antibiotukum. Halte dich an die Empfehlung im Beipackzettel. Etwas anderes wird dir z. Zt. kaum übrig bleiben
Eine Verschreibung ist nicht an nichtärztliches Personal deligierbar.