Kommt man mit einer defekten Kennzeichenleuchte durch die HU?
Kürzlich meldete mir der Bordcomputer, daß das Kennzeichenlicht überprüft werden muß. Und tatsächlich, es brennt nur noch eins von beiden.
Hab nun aber in Kürze einen HU-Termin und weiß nicht, ob ich das Lämpchen vorher noch ersetzt bekomme.
Dürfte vermutlich kein Grund sein, die Plakette nicht zu bekommen, aber ich frage vorsichtshalber trotzdem mal nach. Weiß das jemand?
9 Antworten
Ist der HU-Termin direkt bei einer Prüfstelle oder in einer Werkstätte?
Wenn er direkt bei einer Prüfstelle ist, sehe ich schwarz. Man muss sich vorstellen, die Prüfer dort müssen gewisse Quoten erfüllen. Die Prüfer werden untereinander verglichen. Erteilen Sie zu großzügig die Plaketten, kann es Ärger mit der vorgesetzten Stelle geben. Schaut man vielleicht nicht genau genug hin? Außerdem bringt jeder weitere Prüftermin wieder Geld in die Kasse. Die Motivation ist damit schon gegeben, etwas strenger bei der Vergabe der Plaketten zu sein. Selbst, wenn es normalerweise nur einen Vermerk gibt, das zweite Lämpchen zu ersetzen, kann es sein, dass eine weitere Kleinigkeit, die Dir jetzt gar nicht bewußt ist, dazu führt, dass die Plakette nicht vergeben wird.
Weil die nächste Prüfstelle nicht gerade bei mir um die Ecke ist und weil ich es hasse, wegen solchem Kleinkram womöglich nochmal erscheinen zu müssen, bringe ich mein Fahrzeug schon seit langem nur noch zu einer Werkstatt, zu der Prüfer kommen. Wesentlicher Vorteil: Die Werkstatt schaut sich das Auto vorher an und weist darauf hin, was womöglich Probleme bereiten könnte. Kleinzeug, wie solche Lämpchen werden dann sofort erledigt. Bei größeren Geschichten, wo es nicht sicher ist, dass man durch kommt, wird besprochen, ob eine Reparatur vorher gemacht wird oder ob man es drauf ankommen läßt.
Wenn das Auto normal gut in Schuß ist, bekommt die Werkstatt den Auftrag, das Auto durch den TÜV zu bringen. Hat der Prüfer was zu beanstanden, was sofort erledigt werden kann, wird das die Werkstatt ggf. in telefonischer Abstimmung mit mir machen und dann wird sofort nochmal geprüft oder man bekommt die Plakette in der Gewissheit, dass die Beanstandung sofort behoben wird.
Diese Vorgehensweise kostet zwar ein bisschen mehr, aber sie hat mir noch jedesmal einen lästigen Nachprüftermin erspart. Insgesamt bin ich damit bestimmt weit günstiger gefahren, als wenn ich das Auto jedes Mal selbst zur Prüfstelle gefahren hätte.
Diese Vorgehensweise kostet zwar ein bisschen mehr, aber sie hat mir noch jedesmal einen lästigen Nachprüftermin erspart.
Das mag zwar sicher sein, aber ich mußte in den letzten 20 Jahren genau ein einziges Mal wegen einer Nachprüfung nochmal erscheinen. Ansonsten hat immer alles auf Anhieb gepasst, weshalb ich eigentlich keine Bedenken habe, mein Auto selbst direkt beim TÜV vorzufahren.
Worin liegt das Problem, das defekte Lämpchen zu wechseln?
Ob du mit diesem Defekt durch die HU kommst, lässt sich nicht vorhersagen.
Ich kenne dein Auto nicht, aber das Wechseln des Lämpchens ist in den meisten Fällen eine Sache weniger Minuten.
Ja, aber ich habe so ein Lämpchen nicht zur Hand. Muß es mir also entweder irgendwo besorgen oder bei der Werkstatt vorbei fahren.
Das ist ja nun auch kein Problem, oder?
Wenn du nicht weisst, welches Lämpchen du brauchst, kannst du es ausbauen, als Muster in den Laden mitnehmen, das neue Lämpchen einsetzen und die Leuchte wieder zuschrauben.
Fertig.
Sicher, schwierig ist das nicht. Was mich jetzt nur etwas wundert:
Du schreibst in deiner "Expertenantwort", daß sich nicht voraussehen läßt, ob man damit durch die HU kommt.
Der User TransalpTom schreibt in seiner Expertenantwort:
Ja, das ist kein Problem: Selbst wenn beide Kennzeichenleuchten defekt wären, ist das ein "geringer Mangel".
Was zeichnet deine Antwort also als "Expertenantwort" aus, wenn du das nicht weißt?
Auch ein sogenannter Experte kann nicht Alles wissen.
Meine Suche bei google hat folgendes Ergebnis gebracht:
http://www.kennzeichenbeleuchtung.com/tuev.php
Auch mit defekter Kennzeichenbeleuchtung bekommt man die Plakette. Wobei unklar ist, ob es sich um eine von zwei vorhandenen Beleuchtungen handelt, oder ob die gesamte Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen sein kann.
Meine Erfahrung ist: Mit einer von zwei defekten Kennzeichenbeleuchtungen gabs keine Plakette. Die Begründung war: Sämtliche vorhandenen Beleuchtungseinrichtung müssen funktionstüchtig sein.
Es hängt anscheinend vom Wohlwollen/derToleranz/der Sachkenntnis des Prüfers ab, wie er sich entscheidet. Wie soll man das voraussagen können?
Wobei unklar ist, ob es sich um eine von zwei vorhandenen Beleuchtungen handelt, oder ob die gesamte Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen sein kann.
Die Kennzeichenbeleuchtung gibt es ja nur beim Heck- und nicht beim Frontkennzeichen. Somit kann auch nur diese gemeint sein. Und "defekt" bedeutet für mich, daß sie entweder nicht oder nicht komplett (bei zwei Lämpchen) funktioniert. Ansonsten ist die Aussage für mich eindeutig: Man bekommt trotzdem die Plakette (ist ja auch kein sicherheitsrelevanter Mangel).
Abgesehen davon wäre es aber z.B. ein Sicherheitsmangel, wenn das Gebläse nicht funktionieren würde (z.B. wegen angelaufener Scheiben). Ich habe aber noch nie einen Prüfer erlebt, die Funktion des Gebläses kontrolliert hat.
Es hängt anscheinend vom Wohlwollen/derToleranz/der Sachkenntnis des Prüfers ab, wie er sich entscheidet. Wie soll man das voraussagen können?
Nun ja, wenn es aber gewisse Regularien gibt, die besagen, daß z.B. eine ausgefallene Kennzeichenbeleuchtung nur als geringer Mangel gilt, dann kann sich der Prüfer nicht darüber hinwegsetzen. Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum die Kennzeichenbeleuchtung überhaupt so wichtig ist. Das Kennzeichen reflektiert doch und wenn es durch nachfolgende Fahrzeuge angeleuchtet wird, sieht man es doch sowieso.
Da nur eine von zwei nicht geht, ist es ein geringer Mangel.
Wenn es aber nur 1 Leuchte gibt und diese ist defekt, dann ist es ein erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette.
Wenn es aber nur 1 Leuchte gibt und diese ist defekt, dann ist es ein erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette.
Es gibt zwei und eine von beiden geht noch. Aber mal ehrlich, was ist an einem nicht beleuchteten Kennzeichen ein "erheblicher Mangel" in Bezug auf die Verkehrssicherheit? Darum geht es doch beim TÜV, oder nicht?
Tja, frag das mal den TÜV.
Noch spannender: elektrischer Fensterheber geht nicht. erheblicher Mangel, keine Plakette. Meine Werkstatt hat das Fahrzeug zum Glück doch durchbekommen, mir persönlich ist es nämlich egal, ob das eine Fenster zu öffnen ist oder nicht.
Tja, frag das mal den TÜV.
Das würde ich auch, falls sich der Prüfer deswegen wirklich quer stellen sollte. Und dann soll er mir das mal erklären.
Aber ich kann es mir fast nicht vorstellen, daß man wegen so einem albernen Lämpchen wirklich keine Plakette bekommt. Wenn doch, dann sollte man den TÜV in UAV umbennen (Unverschämter Abzock-Verein).
Das juckt den TÜV nicht. Der verweist auf seine Vorgaben und fertig.
Ich war übrigens am WE mit einem 60 Jahre alten Anhänger beim TÜV, den ich gerade gekauft hatte. Kennzeichenbeleuchtung komplett defekt.
Ich habe erstmal nichts gesagt sondern nur mal gemeint, der Anhänger wird über Winter eh zerlegt und restauriert (was auch stimmt). Der TÜVler hat geprüft und an die Leuchten geklopft. Er hat definitiv gesehen, daß sie nicht gehen, aber nichts gesagt. Hätte er was gesagt, hätte er es in den Bericht schreiben müssen. Hätte er es da reingeschrieben, hätte ich keine Plakette bekommen.
So hat er einfach die Plakette geklebt und mir viel Spaß bei der Restauration gewünscht. Solche Prüfer gibt es also auch. ;)
Der verweist auf seine Vorgaben und fertig.
Dann sind diese Vorgaben aber Bullshit, wenn wegen sowas die Plakette verweigert werden kann. Ansprechen oder als geringen Mangel in den Bericht schreiben ist ja ok, aber durchfallen sollte ein KFZ durch die HU eigentlich nur dann dürfen, wenn es sicherheitsrelevante Mängel aufweist.
Alles andere ist Abzocke, da brauchen wir uns nichts vormachen.
Ja, das ist kein Problem:
Selbst wenn beide Kennzeichenleuchten defekt wären, ist das ein "geringer Mangel". Sofern kein "erheblicher Mangel" hinzukommt, bekommst Du trotzdem die Plakette.
Die "HU" ist dann zwar bestanden, Du hast dann 1 Monat Zeit, die geringen Mängel zu beheben, brauchst aber das Fahrzeug NICHT zu einer Nachkontrolle mehr vorzuführen.
Siehe Anlage VIII der StVZP Punkt 3.1.4.2
Danke, das macht für mich schon eher Sinn.
Frage mich dann allerdings nur, woher die anderen Leute, die mir hier geantwortet und behauptet haben, das wäre ein "erheblicher Mangel" ihre Informationen her haben.
Hi Franz,
ich weiß nicht wie das in dem Fall vom TÜV richtig gehandhabt wird, aber ein guter Freund von mir hat den TÜV nicht bekommen weil das Kennzeichenlicht nicht TÜV-konform war, obwohl ein ganz normales Birnchen war! XD Er musste extra nochmal hin und nochmal ne (kleine) Gebühr zahlen nur um den Nachweis eines korrekten Lichtes zu erbringen...
Und wenn man aufgrunddessen schon kein TÜV bekommt, dann kann ich mir vorstellen, das man den bei einem (teil-)defekten Licht auch nicht bekommt. Wobei wir uns haben sagen lassen das sein TÜV Prüfer (bei BMW) sehr pingelig sein soll XD Wie das rechtlich gehandhabt wird weiß ich aber nicht, kommt evtl. auf den Prüfer an...?
Machst Du den TÜV denn direkt über TÜV oder über die Werstatt? Bei letzterem kannste denen ja sagen das die noch schnell ein Lämpchen reindrehen sollen!^^ Falls direkt beim TÜV, dann kannste ja dennoch kurz in die Werkstatt fahren und die ersetzen lassen; für die 2 Minuten brauchste bestimmt keinen Termin XD
lg
Machst Du den TÜV denn direkt über TÜV oder über die Werstatt?
Normalerweise immer direkt beim TÜV, weil das bisher immer problemlos gelaufen ist. Darum hab ich auch kaum Erfahrung darin, was zu einer Wiederholungsprüfung führt und was nicht.
Ich weiß nur, daß der TÜV in erster Linie die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges überprüfen muß. Und bei einem ausgefallenen Kennzeichenlicht sehe ich diese eigentlich nicht beeinträchtigt.
Hi franz,
ich sehe das da auch nicht beeinträchtigt, da es nichts mit der Sicherheit des Autos zu tun hat, aber bei meinem Kumpel war es halt ein (der einzige) Grund... :(
Oder die haben den einfach nur "über den Tisch gezogen"; das haben wir leider nie recherchiert... :/
Da ich halt bei ihm mitbekommen habe das man schon wegen einer normalen funktioninerenden Birne, die aber halt nicht TÜV konform ist, kein TÜV bekommen kann (so bescheuert es ist), dachte ich ich teile das mal mit Dir; nicht dass Dir das auch passiert^^ Zusatzkosten/ Aufwand kann man sich ja sparen... XD
Am besten rufst mal in der Werktsatt an und fragst ob die das Wissen bzw. ob Du da mal eben ne Birne wechseln lassen kannst, was ja nicht so teuer sein dürfte. Bei Werkstatt meiner kostet die Birne 1-2€ und das wechseln (wenn sie es berechnen^^) max. 10 EUR...
Viel Erfolg beim TÜV!^^
Ich bedanke mich auch für den Hinweis, aber das wundert mich schon:
wegen einer normalen funktioninerenden Birne, die aber halt nicht TÜV konform ist
Wie hat denn der TÜV rausbekommen, daß diese Birne nicht TÜV-konform war? Wenn die Kennzeichenbeleuchtung intakt ist und keine Auffälligkeiten aufweist, dann bauen die doch nicht die Birnen aus, um sie zu kontrollieren. Außer jemand hat da vielleicht ein farbiges Birnchen drin anstatt einem weißen.
Aber ansonsten kann ich das nicht nachvollziehen.
Weißt du also, wie es dazu gekommen ist?
Mich selbst wundert das auch... XD Ich dachte damals echt das mein Kumpel mich verarschen wollte, aber es stand echt im TÜV Bericht! XD
Das blöde war, das mein Kumpel das selbst nicht wusste das die Birne nicht ok ist (die war vom Vorbesitzer gewechselt worden) und da es ganz normales Licht war sind wir nicht auf die Idee gekommen, das da was nicht korrekt ist. Und für Sicherheitsrelevant haben wir das auch nicht gehalten...
Wie der das genau rausgefunden hat weiß ich nicht, ist aber auch schon ein paar Jahre her...
Der TÜV Prüfer muss ja echt die Birne ganz genau gecheckt haben XD Ich schrieb ja, der war pingelig!
Ich hoffe dass das Rechtens war, denn sonst wäre es eine Schweinerei gewesen das zu bemängeln... :(
Wahnsinn! Und ob nun rechtens oder nicht, solche Prüfer sind in meinen Augen bürokratische Korinthenkacker!
Man kann wegen so einer Lappalie auch mal ein Auge zudrücken und muß nicht auf den Vorschriften herumreiten.
Wie kommt man überhaupt auf die Idee, so eine Birne auszubauen, wenn sie funktioniert? Wenn der Prüfer konsequent gewesen wäre, hätte er ja dann eigentlich alle Birnen auf Konformität überprüfen müssen und nicht nur ausgerechnet dieses.
Darüber kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Jap da stimm ich Dir zu! Es gibt zwar Dinge da ist Korintenkackerei angebracht, aber oft auch einfach nicht und wie in dem Fall völlig übertrieben! XD
Es hätte auch gereicht das in die Mängelliste zu schreiben und ihn nicht direkt durchfallen lassen! Tja, Leute gibts... :(
Ja, wenn es um wirklich sicherheitsrelevante Mängel geht, dann ist mir jeder penible Prüfer lieber als einer, der zu schlampig oder zu locker prüft, wenn sich dadurch schwere Unfälle vermeiden lassen.
Aber ein Prüfer, der die Nichtkonformität des Lämpchens der Kennzeichenbeleuchtung beanstandet und deswegen auch noch die Plakette verweigert, ist in meinen Augen nichts anderes als ein pedantisches A...loch.
Nirgends, aber ich komme da jetzt halt ein wenig in zeitliche Bedrängnis. Wenn das nicht weiter stört, würde ich einfach die HU machen und das Ding mir dann nachher in Ruhe besorgen und austauschen, das ist alles.