Konsequenz wenn man den Besuch beim Amtsarzt verweigert?

5 Antworten

Du hast Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 VwGO, ansonsten ist die Anweisung mit dem Attest vom Amtsarzt hinfällig. Wenn du also keine bekommen hast, wo der genaue Paragraph für die Pflicht zum Amtsarzt zu gehen aufgeführt ist, brauchst du auch nicht hingehen, bzw. kann dir in der Folge rein rechtlich nichts passieren. Ich habe mal ins bayrische Schulgesetz gesehen und kann da jedenfalls auch keine Pflicht finden.

Bei zu hohen Fehlzeiten kannst Du zu bestimten Prüfungen nicht zugelassen werden, da es für fast alles Mindestzeiten gibt.

Wenn Du die Zeiten jetzt schon unterboten hast, kann ich Dir nur anraten zum Arzt zu gehen, sonst machst Du den Abschluß halt ein Jahr später.

Ich hatte vor Jahren mal eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann gemacht.

Da die einzige Frau in der Firma, die eine Ausbildereigungsprüfung abgelegt hatte, nach ca. 2,5 Jahren meiner Ausbildung einen eigenen Laden aufgemacht hatte, fehlten mir einige Wochen an der erforderlichen Ausbildungszeit um die Prüfung zum Einzelhandelskaufmann abzulegen.

Ich hatte die Wahl, mit den Verkäufern eine Prüfung zu machen, oder ein Jahr dranzuhängen.

Das zweite kam für mich nicht in Frage, da ich im selben Herbst schon einen Platz in der Fachoberschule hatte.

Erkundige Dich, ob Du jetzt schon zu viele Fehltage hast. Wenn ja, geh zum Doc, wenn Du keine Ehrenrunde drehen willst!

Bei mir waren es damals mehr als 20% Fehlzeit und da war die Zulassung zur Prüfung nicht möglich .

Die bezweifeln offenbar, dass deine Atteste nicht "Gefälligkeitsgutachten" sind. Sie werden dir die Fehlzeiten als "nicht entschuldigt" anrechnen, das du ihre Bedingungen, wie du dich entschuldigen kannst, nicht erfüllst. Das steht dann in deinem Abschlusszeugnis. Keine Empfehlung bei Bewerbungen, denke ich.

MiaDeLaLuna 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:44

Naja die Bedingung war: Bei Fehlen muss eine ärztliche Bestätigung (= Attest) vorliegen. Dies ist ja eindeutig der Fall. Und Bewerbung ist kein Problem. Ich möchte mein Abitur nachholen und der Platz ist mir schon sicher :)

Schuhu  14.05.2014, 13:48
@MiaDeLaLuna

So war die Bedingung. Nun heißt die Bedingung, ein Amtsarzt soll bestätigen, dass du so kränklich bist, dass diese Fehltage-Häufung plausibel ist. Aber wenn dir dein Abschlusszeugnis sowieso egal ist, warum willst du dann wissen, ob du zum amtsarzt musst und ob die Lehrer dir was anhaben können. Dann zieh dein Ding durch.

MiaDeLaLuna 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:50
@Schuhu

Nein nein :) das Abschlusszeugnis ist mir wichtig, die Bewerbung jedoch nicht. Ich hab noch etwas Zeit bis zum Berufsleben. Nichts desto trotz benötige ich dennoch meine Abschlusszensur, um an eine FOS übertreten zu können.

Schuhu  14.05.2014, 16:38
@MiaDeLaLuna

Ich glaube nicht, dass man dir das Zeugnis verweigern kann. Nur die Fehltage werden dein Zeugnis weniger strahlen lassen, denn da können sie ohne amtsärztliche Bestätigung durchaus "unentschuldigt" reinschreiben.

Ich sehe es einfach nicht ein

nimm dein letztes zeugnis mit,dann wird die amtsärztin nicht meckern,sondern dich nur ein bisschen ermahnen.

Dann können die dich durchfallen lassen.

gansh  14.05.2014, 13:39

bei guten noten eher nicht.

EvanAllmighty  14.05.2014, 13:43
@gansh

Warum nicht? Die MÜSSEN dir keinen Abschluß geben! Man verweigert den Abschluß... Du kreigst den Hauptschulabschluß, und das wrs dann..

Aber du solltest das besser deine Schule fragen°!

Wir können nur raten

Caesarphillipp  14.05.2014, 16:36
@gansh

Die Noten sind völlig egal. Wenn du die Schule nicht oft genug besuchst, dann können sie durchaus dir den Abschluss verweigern.