Muss bei der statischen Berechnung eines Außengeländers die Anpralllast mit der Windlast addiert werden?
Zur statischen Berechnung eines Glasgeländers nehme ich folgende Belastungen an:
Anpralllast 0,5kN pro Laufmeter, Angriffspunkt Oberkante Glas (kein Handlauf vohanden)
Windlast 1kN pro Quadratmeter, Angriffspunkt vertikale Mitte Glas also 50 cm über Boden.
So wie das Geländer konstruiert ist, halten die Anker, die Ankerplatten, die Verbindung zum Pfosten, sowie der Pfosten die Windlast aus, oder die Anpralllast aus. Muss das Geländer auch die Summe der Kräfte aushalten? Das bedeutet, muss man davon ausgehen, dass jemand bei einem Orkan dagegen rennt? Kann jemand meine Brechung verifizieren?

1 Antwort
Bei Geländern handelt es sich nicht um Anprall sondern um eine Auflehnlast. Die Leute rennen nicht gegen das Geländern sondern stützen sich darauf/dagegen.
Der Unterschied ist insofern fachlich wichtig, das "Anprall" eine außergewöhnliche Last wäre - die Auflehnlast ist jedoch eine ganz normale Nutzlast.
In dieser Form erfolgt auch die Überlagerung gemäß DIN EN 1990 mit Wind als Leiteinwirkung und der Holmalst mit psi0 = 0,7 oder mit Holmlast als Leiteinwirkung und Wind mit psi0 = 0,6.
Einzig für Balkone und ähnliche Bereiche würde ich die TM SG01/15 des VPI weiterhin nutzen auch wenn sie recht alt ist:
http://www.vpi-nrw.de/backstage/bks_vpi/documentpool/vpi/techn_mitteilungen/sg_01_15.pdf
Demnach darf die Überlagerung entfallen wenn es sind nicht um Geländern an Wegen (Zuwegung, Fluchtweg) handelt.
Nich vernachlässigen sollte man bei Glasbrüstungen ungüntig wirkende Anteile vom Eigengewicht. In diesem Fall durch das recht kurze Schwert wird der Einfluss gering sein (2-3%) aber nur wenn man sowas konsequent berücksichtigt, denkt man daran auch, wenn man mal ein langes Schwert hat.
Im Überschlag erhalte ich eine Bemessungslast je Anker von ca. 4,0 kN damit wäre deine Auslegung auf 6kN okay. Solch hohe Lasten lassen sich jedoch nur in Stahlbeton abtragen, auch auch dann nur wenn die Anker nicht randnah sind. Damit müsste es schon eine recht dicke StB-Platte sein, denn zusätzlich zum Ankerabstand von 11 cm braucht man in jede Richtung noch gut 6 cm Randabstand, damit müsste die Platte wenigstens 23 cm dick sein.
Ob die gewählte - nicht örtlich anpassbare - Form für diesen Einsatzzweck sinnvoll ist, muss ebenfalls erkundet werden. Sofern es sich im eine neues durchlaufendes StB-Bauteil handelt wird das machbar sein.
Wenn aber die Pfosten örtlich schief oder leicht aus der Flucht stehen bekommt man mit Glas viel schneller Probleme als mit zu mit einem Füllstabgeländer. Glas mag nicht so gern verdrillt werden..
Etwas eigenartig erscheint mit dass der Fußboden über das Schwert kragt, hierzu muss dann die passenden Unterkonstruktion vorhanden sein.
Ich schaue gern auf deine Schnittgrößenermittlung oder Nachweise, wenn du sie hochlädst.