Nicht zur Arbeit kommen wegen Krankenhausbesuch?
Meine Schwester liegt im Krankenhaus und es besteht lebensgefahr. Darf ich von der Arbeit fernbleiben für einen Tag um sie zu besuchen?
10 Antworten
Frage deinen Arbeitgeber, ob du frei bekommst - wird wohl ein Urlaubstag oder Zeitausgleich. Alles Gute für deine Schwester.
Du kannst nicht einfach deiner Arbeit fernbleiben. Entweder du fragst deinen Arbeitgeber, ob er dir einen Urlaubstag gewährt oder einen unbezahlten freien Tag gibt. Du kannst dich aber auch nur beim Arbeitgeber krankmelden, das geht bis drei Tage.
Arbeitsrechtlich ist das kein Grund, der Arbeit einfach fernzubleiben.
Der richtige Weg wäre, mit dem Chef zu reden und ihm die Situation zu erklären. Ich bin mir ziemlich sicher, dein Chef hat Verständnis und gibt dir frei.
Ich wünsche deiner Schwester alles Gute und hoffentlich baldige Genesung.
Welcher Chef würde, bei dem Grund, nein zu einer Freistellung sagen? Versuch erstmal mit ihm darüber zu reden. Also, ich würde dir frei geben! :) Ich wünsche ihr alles gute!
Eigentlich nicht. Aber wenn du auf arbeit anrufst und deine Situation schildert geht das bestimmt .
Wenn du deinen Arbeitgeber so einschätzt das er da nicht mitzieht ... Ich würd mich ohl einfach krank schreiben lassen.
Wär mir herzlich egal wenn jemand der mir nahe steht stirbt oder im sterben liegt . Ich rate nicht dazu es zu tun, ich sage das ICH es so machen würde.
Den Antrag auf einen Tag Urlaub könnte der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprächen, also wenn die Existenz des Betriebes auf dem Spiel stünde.
Du versuchst hier eine Straftat zu rechtfertigen, für die der Fragesteller fristlos gefeuert und vor Gericht wegen Betruges verurteilt werden könnte. Dabei ist die Einhaltung eines aus rechtlicher Sicht einwandfreien Weges im Prinzip ganz einfach.
Man bist du deutsch ... hammer. Najut kinnas
Ihr macht das schon
Auf Grundlage falscher Behauptungen eine Krankschreibung zu erwirken, obwohl man gar nicht krank ist, erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Der Arbeitnehmer riskiert die fristlose Kündigung.
Der Rat zu einer Straftat ist äusserst bedenklich.