pfusch bei OP ( Ohren anlegen )
Hallo liebe community,
eine Frage vor ca. 11 Jahren ließ sich meine Freundin die Ohren anlegen, es wurde ihr damals zugesichert das die Fäden alleine raus wachsen, nun wurde vor ca. 1 Jahr festgestellt aufgrund von regelmäßigen schmerzen an den Ohren das die Fäden eingewachsen sind und es eventuell von da mit den schmerzen kommt.
kann man da jemanden zur Rechenschaft ziehen ?
7 Antworten
Nein, leider nicht. Selbst wenn es ein bewusster Fehler der Ärzte gewesen ist, dann ist das schon lange verjährt. Abgesehen davon sind gerade in medizinischen Dingen die Rechtslagen so extrem kompliziert, dass der Patient meist null Chancen hat. Die Ärzte sichern sich doppelt und dreifach mit den Unterschriften ab, die man vor einer OP geben muss.
Mir ging es ähnlich. Ich bin 1999 an einem Tennisarm operiert worden. Damals wurde während der OP ein großer Nerv beschädigt, was ich während der OP merkte, aber nur mit den Worten "kann gar nicht sein" abgetan wurde. Gleich nach der OP habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass meine Finger taub seien, aber auch da kamen immer nur die Worte "kann gar nicht sein" oder "das ist normal". So ging es ein halbes Jahr, bis ich irgendwann die Nase voll hatte und einen anderen Arzt aufsuchte. Dort wurde dann festgestellt, dass der Nerv beschädigt wurde und in einer erneuten OP wurde dieser Fehler behoben. Infolge dieser zweiten OP hat sich dann noch eine weitere schwere Schmerzerkrankung gebildet, die inzwischen so weit fortgeschritten ist, dass ich kaum noch auf den Beinen sein kann, den größten Teil des Tages an Bett oder Couch gefesselt bin und bereits seit 13 Jahren mit höchsten Dosen an Morphium behandelt werde.
Ich habe damals versucht, gegen den Arzt vorzugehen, aber da man leider vor der OP unterschreibt, dass man über das Risiko einer Nervenschädigung aufgeklärt wurde, hat man keinerlei Chancen, in irgendeiner Art und Weise den Arzt zur Rechenschaft zu ziehen.
Dazu kommt ja, dass bei Deiner Freundin die Schmerzen ja nur EVENTUELL durch die eingewachsenen Fäden entstanden sind. In der Medizin und der Rechtslage zählen aber nur Fakten, d.h. solange nicht 1000000%ig bewiesen ist, dass die Schmerzen wirklich aufgrund der eingewachsenen Fäden verursacht werden, wird Dir kein Richter der Welt recht geben und den Operateur auf Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilen.
Deine Freundin sollte sich jetzt erstmal an ihre Krankenkasse wenden und dort genau die Sachlage erklären. Wenn diese eine Chance sehen, da gegen den Operateur vorgehen zu können (schließlich hat auch die Krankenkasse ein Interesse daran, die ihr entstandenen Kosten vom Verursacher wieder zurück zu bekommen), dann sollte Deine Freundin sich an einen Anwalt wenden, aber Hoffnung sollte sie sich da keine machen.
angeblich soll es ein protokoll darüber geben ...
Dann sagt das genau so bei der Krankenkasse. Die können an dieses Protokoll rankommen, wenn es dieses denn gibt. Ansonsten kann aber auch der Patient selber immer Akteneinsicht verlangen, aber da wäre ich mir nicht so sicher, ob die nicht ganz schnell besagtes Protokoll verschwinden lassen.
Trotzdem bleibt es dann immer noch dabei zu beweisen, dass die Beschwerden auch wirklich von den verbliebenen Fäden kommen und es muss außerdem bewiesen werden, dass man das mit den Fäden nicht vorher hat feststellen können. Wenn Deine Freundin immer wieder beim Arzt war und trotzdem nicht gesehen wurde, dass die Fäden noch vorhanden sind, dann könnte diese Verjährungsfrist evtl. ins Wanken geraten, aber wenn Deine Freundin in den letzten Jahren Beschwerden hatte, aber nicht zum Arzt gegangen ist, dann hat sie Pech gehabt und die Sache ist verjährt.
"rauswachsen". nicht "auflösen".
was denkt ihr denn, was in so einem protokoll drinstehen könnte, was der freundin irgendwie weiterhelfen könnte, und weswegen ein arzt versucht wäre, dieses verschwinden zu lassen?
Nein, es gibt zwei verschiedene Methoden, wenn man Fäden nimmt, die sich selbst auflösen, besteht das Risiko, dass sie sich zu früh auflösen und dann das Ohr wieder absteht. Nimmt man nicht auflösbare Fäden um den Knorpel zu nähen, passiert das nicht. Normalerweise verträgt man das gut und die Fäden können ein Leben lang ohne Folgen bleiben. Verträgt der Körper die Fäden nicht, arbeiten sie sich selber raus, es gibt eine kleine Wunde die etwas eitern kann und der Faden ist draussen. Nun geht das beim Knorpel im Ohr nicht und die Fäden bleiben hängen. Die holt man dann gezielt raus, das ist eine kleine Sache. Man öffnet lediglich die Haut und zieht die Fäden einzeln.
Wahrscheinlich nach 11 Jahren nicht mehr.
Verklagt den Arzt!
ist das denn so einfach ? :S
Frag mal bei einem Anwalt nach
Hier habe ich eine Seite mit Informationen...
http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html
Viel Glück und viel Erfolg!
Übrigens wird sich der Arzt garantiert darauf berufen, dass er niemals gesagt hat, dass sich die Fäden selber auflösen. Im Allgemeinen ist es nämlich so, dass bei solchen OP´s immer die Fäden gezogen werden müssen. Das mit diesen selbstauflösenden Fäden wird wirklich nur sehr, sehr selten beim Menschen angewandt und bei Ohren-OP´s schon gar nicht, weil aufgrund der Anatomie häufig Entzündungen auftreten können, wenn die Fäden zu lange verbleiben.
Ich kann mir das wirklich nur so erklären, dass sich der Arzt damals versprochen hat, denn selbstauflösende Fäden nach der Anlegung von Ohren ... habe ich ehrlich gesagt so noch nie gehört.