Piercing in der Altenpflege?
Hey Leute,
nächstes Jahr im September werde ich eine Ausbildung in Altenpflege beginnen. Nun, mir ist natürlich klar, dass Piercings dort eigentlich aus hygienischen Gründen und wegen der Verletzungsgefahr verboten sind, aber ich habe in zwei Heimen Praktika gemacht und in einem Heim davon hatte eine Auszubildende verschiedene Piercings (Nasen-, Lippen-, Augenbrauen- und diverse Ohrpiercings). Ich würde mir ein paar neue Piercings am Ohr und eventuell ein Lippenpiercing stechen lassen wollen. Morgen werde ich auch meinen zukünftigen Arbeitgeber anrufen und ihn fragen, wie er dazu steht.
Was aber nun meine eigentliche Frage ist: Hat jemand Erfahrung damit und weiß, ob man die Piercings, die ich mir stechen lassen wollen würde, auf der Arbeit tragen darf, wenn man sie abklebt? Oder geht das generell nicht? Wenn dem so wäre, warum durfte dann die Auszubildende in einem der Heime ihr Piercing offen tragen?
Danke schon mal im Voraus :-)
4 Antworten
Also meine Freundin arbeitet auch in der Altenpflege & sie muss alles rausnehmen, auch Ohrringe bzw ohrstecker. Nur die die nicht zu sehen sind, also Bauch & Brust, darf sie drinnen lassen.
Da in Altenheimen etc viele Bakterien vorherrschen is die Gefahr groß das du dir eine Entzündung an einem deiner Piercings einholst, zweitens eben wegen der verletzungsgefahr, es kann immer mal sein dass du wo hängen bleibst oder einer der patienten daran zieht & drittens halt weil Piercings auf viele menschen auch anstößig wirken.
Wieso die in dem einen Heim ihre tragen durfte... Mh. Manche arbeitgeber sind halt tolerant aber das sind die wenigsten.
Hm... Okay, danke für deine Antwort :-)
Antwort ist nicht korrekt nicht begründet und auch nicht gesetzlich hinterlegt
Dass der Heimleiter Probleme wegen gepiercten Mitarbeitern seitens des Mdks bekommt halte ich fûr ein Gerûcht bin selbst mehrfach gepierct und stv. PDL.Es gab noch nie auch nur ein negatives Wort deshalb ebenso gibt es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung es liegt allein am Arbeitgeber und dessen Corporate Identity ob erlaubt oder nicht Voraussetzung natürlich die Piercings sind nicht riesig also so groß dass Patienten zugreifen und daran ziehen können gleiches gilt übrigens auch für ohrstecker laut TRBA 250 sind nur entzündete Piercings sofort zu entfernen ob sichtbar oder nicht wegen Übertragung von Krankheitserregern.
Bei uns ist es eigene Geahr ;)
Dienstanweisung "Hygiene"
Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie auf ihre allgemeine körperliche Sauberkeit achten und den Bewohnern somit ein Vorbild geben.
Die Haare müssen einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.
Lange Haare müssen zu einem Zopf geflochten oder hochgesteckt werden.
Die Fingernägel müssen kurz geschnitten und sauber sein. Auf eine Lackierung ist zu verzichten
Es darf kein Schmuck, kein sichtbares Piercing und keine Armbanduhr getragen werden.
Bei folgenden Tätigkeiten / Vorkommnissen ist eine Händewaschung und -desinfektion notwendig:
vor Beginn der Arbeit und nach Dienstschluss
vor und nach jeder Pflegemaßnahme
nach jedem Toilettenbesuch
bei jedem Kontakt mit verunreinigter Wäsche
nach Husten, Niesen oder Nase putzen (nur Händewaschen)
vor und nach jeder Arbeitspause
bei der Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln, insbesondere bei sensiblen Komponenten wie Eiern, Fisch oder Fleisch
vor der Ausgabe von Lebensmitteln
vor der Entnahme des gereinigten Geschirrs aus der Spülmaschine
Beim Händewaschen ist auf Folgendes zu achten:
Das Wasser darf nicht wärmer als 40 Grad sein. (Das reduziert die Entfettung der Haut.)
Es ist eine hochwertige Waschlotion zu verwenden. Zur Schonung der Haut sollte nur eine erbsengroße Menge verwendet werden. Die Waschlotion und Handcreme müssen aus einem Spender kommen, die Verwendung von Tiegeln ist nicht zulässig.
Seifenreste auf der Haut müssen sorgfältig entfernt werden
Es darf nur ein sauberes Handtuch verwendet werden. Die Hände sind gründlich abzutrocknen.
Den Pflegekräften wird geraten, auch zuhause gute Hautpflegeprodukte zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Wintermonate.
Die Dienstkleidung (Kasak u. Hose oder Kittel) darf nur in der Einrichtung getragen werden.
Kleidungsgegenstände aus Wolle dürfen während pflegerischer Tätigkeiten nicht getragen werden.
Jeder Mitarbeiter muss vor Dienstantritt die private Kleidung gegen die Dienstbekleidung auswechseln. Die Einrichtung verfügt über einen Umkleideraum für die Pflege mit je einem Spind pro Mitarbeiter.
Dienstkleidung wird nicht von der Einrichtung gestellt, dafür bekommt jeder Mitarbeiter monatlich Kleidergeld. (Diesen Punkt ggf. anpassen oder streichen)
Wäsche darf nicht auf den Boden und nicht auf das Bett des Zimmernachbarn gelegt werden. Dies gilt auch für Lagerungskissen etc.
Bei Verschmutzung ist die Kleidung umgehend zu wechseln.
Verunreinigte Wäsche ist nach Benutzung so zu falten, dass die beschmutzte Außenseite nach innen liegt.
Bei der Reinigung der Textilien ist darauf zu achten, dass diese bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.
Es dürfen nur solche Arbeitsschuhe getragen werden, die vorne geschlossen und hinten zumindest mit einem Riemen ausgestattet sind. Die Sohlen müssen rutschfest sein. Das Material muss sich leicht reinigen und desinfizieren lassen.
Bei sensiblen Tätigkeiten sind Einmalhandschuhe zu tragen. Auch wenn Handschuhe getragen wurden, ist nach Abschluss der Maßnahme eine Händedesinfektion und -reinigung notwendig.
Erkrankungen wie etwa Schnittverletzungen, Wunden oder Erkrankungen der Haut sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Das gilt auch für Entzündungen im Gesicht, den Händen oder den Armen sowie bei Durchfallerkrankungen oder Parasitenbefall.
Bei Tätigkeiten, die die Pflegekraft mit Stuhl, Urin oder Speichel in Kontakt bringen, ist eine Schürze zu tragen.
Kanülen werden in separaten Gefäßen mit Deckel entsorgt.
Zusätzliche Punkte für die ambulante Pflege:
Die Einmalhandschuhe dürfen im Sommer nicht im Auto belassen werden, da sich ihre Beschaffenheit unter Wärmeeinwirkung verändert.
Die Pflegekraft hat darauf zu achten, dass sie einen ausreichenden Vorrat an Reservekleidung mitnimmt.
Wenn der Patient nicht in der Lage ist, für die korrekte Entsorgung des durch die Pflege entstehenden Restmülls zu sorgen, so wird das von der Pflegekraft übernommen.
Vom Pflegedienst ausgeliehene Hilfsmittel (Steckbecken, Urinflaschen, Blutdruckmanschette usw.) müssen nach der Rückgabe unbedingt mit einem geeigneten Desinfektionsmittel behandelt werden.
Hier handelt es sich um eine Dienst Bzw betriebsanweisung und ist nur für die jeweilig Einrichtung bindend, natürlich ist das meiste direkt zu unterschreiben jedoch sollte man nicht den Fehler machen von sich auf andere zu schließen, dass heißt diese Anweisung kann in einer anderen Einrichtung abweichen
Ja, das hab ich auch schon gelesen, aber das beantwortet ja z. B. nicht, ob man die Piercings abkleben darf.
Stimmt!Spätestens wenn der Medizinische Dienst zum Überprüfen kommt,ist der Heimleiter mit "dran" DH für dich