Pipamperon und Auto fahren?

2 Antworten

Gesetzlich gesehen ist die Lage so: bei keinem Arzneimittel ist es grundsätzlich verboten Auto zu fahren. 

(§ 24 STVG "Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.")

Du musst jedoch zu jedem Zeitpunkt körperlich und geistig fahrtauglich sein, ist das aufgrund von Arzneimitteln nicht der Fall, darfst du kein KFZ führen. Die Fahrtauglichkeit musst du selbst beurteilen.

Frag einen  Arzt oder Apotheker