Verzweifelt aufgrund Haft

8 Antworten

Die Entscheidung über deine Haftfähigkeit trifft der Amtsarzt, dein Anwalt kann dagegen aber Einspruch einlegen. Nachdem es hier um deine Freiheit geht, solltest Du mit ihm darüber reden.

Insgesammt kommt mir das aber etwas komisch vor, normalerweise werden so kurze Haftstrafen nicht vollstreckt, sondern zur Bewährung ausgesetzt. Es wäre hilfreich, wenn wir mehr über deine Situation wüßten - was wird dir genau zur Last gelegt und was für psychische Probleme wurden bei Dir diagnostiziert.

BrigitteBayern 
Beitragsersteller
 19.05.2011, 21:19

Hallo! danke für die Antwort! Also ich habe Betrug begangen in Höhe von 400,00 Euro..... Ich weiß das war sehr dumm von mir und sowas hätte ich niemals tun dürfen anderen so Schaden zu zufügen..... Ja ich hatte 2 Jahre Bewährung bekommen.... Jedoch hab ich das leider gründlich in den Sand gesetzt, zwar habe ich mir nix mehr zu Schulden kommen lassen jedoch habe ich von 40 Sozialstunden nur 25 abgeleistet. Tja und dann kam der Bewährungswiderruf mit dem Urteil 2 Monate und 3 Wochen ab in die JVA..... Meine genauen psychischen Probleme sind Depressionen, Angstzustände mit Panikattacken deshalb war ich auch schon vor Jahren für 3 Monate in der offnen Psychiatrie..... Was jetzt aber komisch ist der Landgerichtsarzt hat mich nun zum 2. Mal zu ihm bestellt.... Das ganze findet in 4 Wochen statt..... Ich kann mir einfach nicht erklären da ich ja schon da war warum ich jetzt nochmal hin soll.... 'Liebe Grüße!

Hmmm vielleicht hättest Du Dir das auch mal vorher überlegen sollen, bevor Du überhaupt straffällig geworden bist. Eine Gefängnisstrafe bekommt man in D auch nicht einfach so. Im Zweifel kannst Du aber noch einen weiteren Arzt konsultieren und Rechtsmittel gegen den Bescheid des Amtsarztes einlegen. Aber vielleicht ist es auch einfach gut sich seiner Strafe zu stellen.

wenn du als haftfähig eingestuft bist.. aber warte mal das ergebnis ab. über die aktenlage, die ereignisse und auch über deinen aktuellen gesundheitszustand kann er sich nicht hinwegsetzen. damit würde er auch die diagnosen und wohl auch die behandlungen deines arztes in frage stellen. ihr könntet euch noch gemeinsam zur wehr setzen, falls du wider erwarten als hafttauglich gestempelt werden solltest.  manchmal kommt n saudoofer spruch und das ergebnis ist dann das gegenteil.

solltest du reinmüssen, dann wird das ganze für dich ne übelste tortour.. es gibt auch ärzte in den vollzugsanstalten.. viell. könntest du eher entlassen werden?

aber wie gesagt: warte das ergebnis ab.

lg :)

ich denke mal, du wirst nicht um das gefängnis kommen, da du die antwort eigentlich bereits vom landgerichtsarzt bekommen hast! was in deinem früheren leben vorgefallen ist, kann es dir blühen, daß du in eine geschlossene psychatrie kommst, da man es ja nicht verantworten kann, daß du dir was antust, oser was passsiert!

schau mal unter lwl-psyachatrie nach, da bekommst du vielleicht hinweise.

ich betreue in so einer klinikeinen jungen mensche und kann nur sagen, bei vielen gibt es erfolge, aber nicht bei allen.

Also ich kann mich dem nur anschließen und rate dir einen Anwalt einzuschalten, falls man dich für Haftfähig hällt.  Ich weiß nicht was du getan hast ,das du ins gefängnis sollst, vill verdienst du es ja ich weiß es ja nicht, aber ich denke bei deinen erkrankungen würde das gegen i-welche menschenrechte verstoßen.  Alles gute

 

Neet_4_life

 

 

Eisblock141990  21.10.2020, 15:47

Tobias, Wolfen hier. Gibt es dich noch?