Was darf der Frauenarzt weiter erzählen?
Ich bin unter 16 Jahre alt und würde gerne wissen ob mein Frauenarzt meinen Eltern erzählen darf was er mit mir bespricht. Und wenn ja ab welchem Alter er das nicht mehr darf.
4 Antworten
Hi liebe MilaLousi :-)
Prinzipiell müssen sich Ärzte bei Patienten ab 14 Jahre an die ärztliche Schweigepflicht halten. Heißt also, dass dein Frauenarzt nichts an deine Eltern weitererzählen darf, was zwischen dir und ihm besprochen wurde. Nur im Falle einer ernsten oder lebensbedrohlichen Situation bei dir, welche deine Gesundheit gefährden könnte, ist er dazu verpflichtet dies zu tun.
Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort ein bisschen helfen konnte. Solltest du noch Fragen haben, kannst du mich natürlich gerne auch jederzeit persönlich anschreiben :-)
Liebe Grüße
Er darf ihr sagen wenn du Krankheiten etc hast, dein Sexualverhalten z.b. dürfte er nicht mit ihr bereden.
ok danke
Nein das darf er nicht. Er steht unter ärztlicher Schweigepflicht. Er darf deinen Eltern nichtmal erzählen wenn du schwanger wärst.
Wenn er dich behandelt darf er auch nichts weitersagen ganz egal was.
Stimmt nicht ganz weil sie dann nicht das Sorgerecht hätte unter 18 Jahre
Es gibt Dinge für die der Arzt eventuell die Erlaubnis der Eltern will, er kann diese aber nicht eigenmächtig kontaktieren und in lebensgefährlichen Situation wird der Krankenwagen angerufen und nicht Mama oder Papa.
Reden darf er nicht. Weder wie du verhütest oder ob du schon GV hattest.
ABER
Wenn es Um Op´es geht, müssen deine "Alten" unterschreiben, aber ich denke, das du darüber nicht böse bist.
Wenn's um lebensgefährliche Sachen geht, oder Eingriffe, muss der Arzt doch die sorgeberechtigten mit einbeziehen oder nicht?