Was tun Zahn gebrochen mit Zahnfüllung?
Hallo,
Ich hatte an einem Backenzahn eine Wurzelbehandlung und der Zahn besteht innen nur fast aus Zahnfüllung.
Ich aß ein Stück Brot und eine Ecke in der Füllung ist abgebrochen, die Füllung ist nur mittig im Zahn. Es fühlte sich bisschen komisch an als es "nur das kleine Stück" wäre. Beim betrachten mit zwei Spiegeln sah Ich dass der Zahn genau in zwei Hälften gebrochen ist.
Zahn wurde max vor einem Jahr gemacht, soweit Ich weiß dann gibt es 2 Jahre Gewährleistung.
Jetzt ist die Frage, muss der Zahnarzt irgendwelche kosten Übernehmen? Ich hab den noch mal angesprochen weil der Zahn nach 1 Monat immernoch so ein pieksen verursacht hat beim beißen. Er meinte alles normal, also durch das kleine Stück was abgebrochen ist, kann man sehen dass es total schwarz drin ist, nicht grau sondern als wäre der von innen schwarz gefärbt.
Wenn der Zahn entfernt werden muss, wird der Zahnarzt dann die Kosten übernehmen müssen für die dass entfernen? Ich bin Privatversichert und hab 600 Euro für die Bahandlung bezahlt.
3 Antworten
"Ich hatte an einem Backenzahn eine Wurzelfüllung, und der Zahn besteht innen fast nur aus Zahnfüllung"
Eine Wurzelfüllung muss erst dann gemacht werden, wenn die Karies so weit fortgeschritten ist, dass sie bis bis zur Pulpa (Nerv und Blutgefäß im Zahn) geht. Da muss die Zahnkrone schon sehr kaputt sein. Folglich ist es normal, dass der Zahn jetzt fast nur noch aus Füllung besteht.
Ein solcher Zahn kann dem Kaudruck nicht mehr so standhalten wie ein gesunder Zahn; es besteht immer die Gefahr, dass die Zahnsubstanz bricht. Deswegen sollten solche Zähnen zeitnah mit einer Krone versorget werden. Ein Jahr ist definitiv zu lang. Darüber sollte dein ZA dich aufgeklärt haben.
Dass ein wurzelgefüllter Zahn noch einige Zeit lang "piekst", ist normal. Das hängt damit zusammen, dass zwar die Pulpa in den Wurzelkanälen entfernt wurde, durch das Loch in der Wurzelspitze aber ein Reiz auf den Nerv im Kieferknochen ausgelöst werden kann, bzw. dass Bakterien durch das Loch in den Kieferknochen gelangen, und an der Wurzelspitze eine Entzündung verursachen. Der Reiz vergeht von alleine, die Bakterien werden durch dein Immunsystem unschädlich gemacht, die Entzündung heilt aus. Tut sie das nicht, bekommst du starke Schmerzen.
Sollte die Zahnkrone in 2 Hälften gebrochen sein hängt es davon ab, wieviel davon noch zu retten ist, damit eine Krone gemacht werden kann. Ist zu wenig von der Zahnkrone vorhanden, oder ist der Zahn bis zu den Wurzeln durchgebrochen, ist er nicht mehr zu erhalten und muss gezogen werden.
Die 2 Jahre Gewährleistung beziehen sich auf die Füllung. Das bedeutet, sollte die Füllung innerhalb der Gewährleistungsfrist z. B. herausfallen, muss der ZA sie kostenlos ersetzen. Dein zerbrochener Zahn fällt nicht unter die Gewährleistung, ebenso nicht die Wurzelfüllung. Aus diesem Grund muss der ZA an diesem Zahn keine Behandlungskosten übernehmen
Wenn die Pulpa bei der Entfernung noch nicht abgestorben ist (sollte sie möglichst noch nicht sein, da sie sonst im Wurzelkanal verfault), kommt es im Inneren des Zahns zu einer Blutung. Das Blut sickert in die Dentinkanälchen. Deswegen verfärben sich wurzelgefüllte Zähne mit der Zeit und werden dunkel, innen mehr als aussen.
Wenn du privat versichert bist, hängt es von dem von dir gewählten Tarif ab, wieviel von den Behandlungskosten deine Versicherung übernimmt. Generell gilt, je niedriger die monatliche Prämie, desto höher der Eigenanteil. Die von Huflattich empfohlene Zahnzusatzversicherung gibt es nur für Kassenpatienten. Privatpatienten können nur in einen anderen Tarif wechseln. Auch ein Kassenwechsel ist nicht so einfach.
Die 600 Euro sind für eine Wurzelfüllung mit anschliessender mehrflächiger Füllung bei einem erhöhten Steigerungssatz nicht unüblich. Du hast mit Sicherheit eine detaillierte Rechnung bekomnen, wo jede einzelne Leistung aufgeführt ist. Einen Steigerungsfaktor bis 3,5 erkennt die Privatkasse bei einer Begründung an. Sowohl die komplette Wurzelbehandlung als auch die Füllung fallen unter konservierend/chirurgische Behandlung und werden von den Privatkassen zu 100% übernommen. Wenn das bei dir nicht der Fall ist, hat man dich schlecht beraten, oder du hast bei der Prämie gespart und dich für den Standardtarif entschieden.
Die weitere Behandlung in der Türkei durchführen zu lassen, steht dir frei. Ob deine Privatkasse einen Teil der Kosten übernimt, musst du vorher klären, ich halte es für fraglich, da es sich nicht um eine Notfallbehandlung handelt.
Sollte der Zahn mit einer Krone versorgt werden können, musst du zwischen dem 1. Termin und Einsetzen der Krone mit 8 bis 14 Tagen rechnen. Sollte der Zahn gezogen werden, und die Lücke mit einer Brücke geschlossen werden, musst du zwischen dem Tag der Extraktion und dem 1. Termin für die Brücke mindestens 6 bis 8 Wochen rechnen; so lange dauert es, bis sich der Kieferknochen so auf- und umgebaut hat, dass das Zahnfach weitgehend aufgefüllt ist.
Nach dem Einsetzen von Krone bzw. Brücke solltest du noch ein paar Tage Türkei dranhängen, falls der Zahnersatz noch etwas eingeschliffen werden muss. Das gehört zur Gewährleistung bei Zahnersatz, ist also Aufgabe des türkischen Zahnarztes - und nicht des deutschen.
Ist Zahnersatz nötig, kostet es Geld. Punkt.
Du dennst dich Encyclopedia aber nichts hilfreiches kommt, da sind die anderen Nutzer viel hilfreicher. Such dir lieber ein anderes Hobby wenn du Leuten nicht wirklich helfen willst. Gruß.-
Am Montag sofort einen Termin beim Zahnarzt machen und hoffen, dass der Zahn doch nicht "mittig gebrochen" ist, denn das wäre echt schlecht .in dem Fall wäre das das Ende des Zahns und er müsste dann wohl durch eine Brücke oder ein Implantat ersetzt werden.
Empfehlung unbedingt Zahnzusatzversicherung für die Zukunft abschließen, wenn der Zahn doch noch erhalten werden kann.
Kostet je nach Lebensalter zwar einiges an Geld, das kann sich aber echt zukünftig lohnen.
Zahn wurde max vor einem Jahr gemacht, soweit Ich weiß dann gibt es 2 Jahre Gewährleistung.
Das kannst du echt vergessen dafür steht kein Arzt gerade wie soll er das gewährleisten wenn Du auf was hartes beißt ?
Der Zahn sollte auch als Privatversicherter "kostenlos" gezogen werden. Zahnersatz ist das teure nicht der Verlust eines Zahns...
Schon klar, nur dumm wenn der Zahn kaputt ist, in dem die Füllung ihren Platz hatte also nix mit "Garantie" ... aber übernimmt Deine private Krankenkasse nicht überhaupt alle deine Zahnbehandlungskosten ... oder vielleicht besser was übernimmt die überhaupt an Zahnbehandlungskosten ?
Ich hab wirklich auf ein Stück Brot mit Hünchen gebissen. Laut google heißt es dass es eine Garantie von 2 Jahren gibt. Ja, der Zahn ist perfekt mittig gebrochen, Ich glaube Ich werde demnächst die Türkei besuchen und einfach alles machen lassen. Jedes Jahr immer wieder 1.5-2.5k ausgeben und sehe immer gleich aus.
Dann muss Ich am Montag den Zahnarzt anrufen.
"Die Garantie für eine Zahnfüllung liegt bei 2 Jahren. Grob gesagt bedeutet dies, dass innerhalb dieser Zeit eine defekte Füllung kostenfrei repariert werden muss. Diese Kosten übernimmt allerdings nur der Zahnarzt, der die Füllung auch selbst gelegt hat.Die Garantie für eine Zahnfüllung liegt bei 2 Jahren. Grob gesagt bedeutet dies, dass innerhalb dieser Zeit eine defekte Füllung kostenfrei repariert werden muss. Diese Kosten übernimmt allerdings nur der Zahnarzt, der die Füllung auch selbst gelegt hat."