Was zählt als gleiche Krankheit?

3 Antworten

Auf eine Krankheit bekommt man innerhalb von 3 Jahren 78 Wochen Krankengeld. Zählen 2 Hallux Valgus OPs, einmal am rechten Fuß und einmal am Linken in diesem Sinne als eine oder als 2 unterschiedliche Krankheiten. Schließlich sind es ja auch 2 verschiedene Füße. Und wo kann man das nachlesen?

Frage kostenlos bei der unabhängigen Patientenberatung nach,

Ich kann mir allerdings gut vorstellen, das man es als eine Krankeit, da sich die Krankenkasse bestimmt darauf beruft, dass die " Erkrankung" im Zusammenhang steht.

MfG

johnny

Es genügt ein Anruf bei deiner Krankenkasse. 100% sicher kann ich es dir nicht sagen, aber ich tendiere zu deiner getroffenen Aussage.

Zwei verschiedene Füße sind zwei verschiedene Krankheiten, auch wenn beides Hallux valgus ist.

1seymor 
Beitragsersteller
 24.05.2014, 10:50

Danke für die Nachricht. Die Idee mit meiner Krankenkasse hatte ich selbst auch schon. Aber die Mitarbeiterin der Servicestelle hat mir keine Antwort darauf gegeben sondern wollte mich unbedingt mit der Mitarbeiterin verbinden, die beide Krankheitszeiten zusammengerechnet hat und deshalb meinen Krankengeldanspruch vorzeitig beendet. Ich habe den Widerspruch bereits geschrieben, möchte ihn aber erst abschicken, wenn ich genau weiß, ob ich auch wirklich im Recht bin.

TorDerSchatten  24.05.2014, 12:13
@1seymor

Du kannst MItglied im VDK werden, der Beitrag kostet nicht viel und du wirst rechtssicher in genau diesen Fragen beraten. Die schreiben für dich dann auch den Widerruf und kümmern sich darum, dass Fristen eingehalten werden usw.

Die Frage hierbei ist jetzt, ob sich die Krankheitszeiten der beiden Hallux Valgus OPs überschnitten haben. Wenn das der Fall ist, dann hat die Mitarbeiterin der Krankenkasse das ganz richtig zusammengezählt. Das wäre dann nämlich ein Hinzutritt und das verlängert den Anspruch auf Krankengeld nicht. (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V)

Wenn der Arzt die Diagnosen allerdings sauber getrennt hat, als er sie auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Auszahlscheine draufgeschrieben hat, dann besteht eine Chance bei einem Widerspruch. Denn dann hast du Recht: Es sind zwei verschiedene Füße, also zwei verschiedene Krankheiten. Viel Erfolg.