Wie oft darf der Kaminfeger im Jahr zum Kehren kommen?
Hallo, mich würde brennend interessierne wie oft der Kaminfeger eigentlich wirklich kommen darf; wir haben eine nagelneue Pelletsheizung (Fröhling P2) und der kommt 3mal jährlich zum Kehren, mir scheint das zu oft und was ich im Internet gelesen habe scheint es als hätte ich recht. Beim Landratsamt wird nur um den Brei herumgeschwatzt und das nervt mich...es scheint als machen die Kaminkehrer das in eigenem Ermessen, was mich echt auf die Palme bringt; es scheint keinen Grundsatz zu geben, das heisst, wenn dem meine Nase nicht gefällt drückt er mir noch eine 4te Kehrung rein oder wie??? Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, bevor der heut Mittag nochmal penedrant wird...hatte ihm heute morgen schon nicht die Tür aufgemacht!!!
Freu mich auf eure Antworten!!!
4 Antworten
Je nach dem wenn die Heizung von den kW her messpflichtig ist dann ist sie nur 2 mal pro Jahr zu kehren und ansonsten schloss ich mich meinem Vorredner ( Kollege ? :-) ) an. Wir lassen bei uns nicht messpflichtige Anlagen grundsätzlich 3 mal im ersten jahr. Und ansonsten wenn's recht viel Rus ist auch 4 mal. 4 mal ist aber auch das maximale. Mehr darf man nicht. Aber wie ihrer schon gesagt wurde med man mit den Kunden reden. Man kann sich normal immer einigen. Aber schau da haben's wir deutschen eh noch gut in Österreich kommen sie bis zu 12 mal und das ist übertrieben. Kannst dich gerne melden wennst noch fragen hast.
Herzlichen Dank für die tollen Antworten; in der Zwischenzeit war ein Kollege von Ihnen beiden da und hat sich das angeschaut. Der war der Meinung, dass bei einer Pelletsheizung GRUNDSÄTZLICH nur 2xjährlich gekehrt werden darf. Unser Kaminkehrer rechnet folgendes ab: SKF 3 + VEF 3 an jeweils 3 Terminen im Jahr. Der Kaminkehrer, der sich das angeschaut hat meint er müsse aber folgendes abrechnen: SKF 2 + VEH 2 Ich bin etwas irritiert nun doch noch eine dritte Meinung zu hören; denn auch ich habe im Internet bei der Verordnung für Kaminfeger gelesen, dass bei einer Pelletsheizung, die nicht zur Brennholzbefeuerung geeignet ist, tatsächlich nur 2 mal gekehrt werden darf. Nach einem Telefonat mit dem Landratsamt bin ich nun nicht wirklich weiter, ich habe das Gefühl, dass der Vorgesetzte unseres BSM wohl nicht besonderes Interesse hat, sich ein selber ein Bild zu machen wieviel Ruß unsere Heizung denn tatsächlich produziert. Was meiner Meinung nach schon notwendig wäre. er verlässt sich hingegen auf die Aussage seines BSM. Also ich finde das alles ziemlich unverschämt und für mich sieht es so aus als würden wir in dei Pfanne gehauen!!! Vielleicht kann nochmal jemand was dazu schreiben; ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass unsere Nachbarn nur 2 mal järlich besucht werden und wir 3 mal; und das mit eigentlich der identischen Heizanlage!!!
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen; dass wir ja eine Solaranlage auf dem Dach haben...was ja auch den Verbrauch der Pellets wesentlich einschränkt...
Zunächst einmal Hallo in die Runde. Leider kann ich die Frage der Häufigkeiten auch nicht beantworten. Jedoch ist es für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum bei dem einen zweimal und dem anderen dreimal gefegt werden soll.
Ich habe eine Holzpelletheizung mit Solarunterstützung, die Pelletheizung kann ich ab März ausschalten, dann reicht die Solaranlage bis ca. Mitte Oktober. Nun will im September der Schornsteinfeger schon wieder kehren obwohl erst im Januar geschehen und die Heizung kalt und sauber übersommert hat. Was soll das?
Pelettsheizungen sind Feststoffheizungen, diese sind 3x im Jahr zu kehren und es liegt im Ermessen des Kaminkehrers die Anzahl der Kehrungen zu reduzieren. Wir halten es so, dass wir in Absprache mit dem Kunden im 1. Jahr schauen wieviele Rückstände pro Kehrung da sind und legen dann den Kehrturnus für das Folgejahr fest. Bei neuen Feststoffheizungen, die optimal befeuert werden bzw. eingestellt sind kehren wir dann meist 2x im Jahr. Aber wie gesagt bei uns läuft das über Komunikation mit dem Kunden. Informationen zur Kehr- und Überprüfungsordnung finden Sie auch im Internet auf den Seiten der Kaminkehrerinnung. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen, vielleicht sprechen Sie nochmal mit dem Kollegen, ob nicht eine Anpassung der Kehrung an die Heizung möglich ist.