Wie stehen die Chancen, mit Morbus Crohn 50% GdB zu bekommen?

4 Antworten

Hallo derapfelbaum,

Sie schreiben:

Wie stehen die Chancen, mit Morbus Crohn (mc) 50% GdB zu bekommen?

Kein Stoma, kein Darmverschluss, keine Filstel, lediglich ein Abszess, chronische Eisenmangelanämie und relativ große Auswirkungen vom Mc auf die Psyche (sprich schwere Depression, Zwänge, etc.)

Antwort:

Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders und wenn Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung einreichen, so wird die Entscheidung/Bewertung auf der Basis Ihrer eingereichten, eigenen Krankenakte entschieden!

Ist die eigene Krankenakte nicht aktuell und optimiert, kann auch keine vernünftige Bewertung herauskommen!

Nicht zu unterschätzen sind die psychischen Begleiterkrankungen!

Sie sollten sich grundsätzlich von einem kompetenten Rechtsbeistand unterstützen lassen!

Setzen Sie sich am Besten mit dem zuständigen Selbsthilfeverband in Verbindung, denn bei richtiger Vorgehensweise erhalten Sie im Rahmen der Mitgliedschaft Rechtsschutz, eventuell sogar ohne Wartezeiten!

https://www.dccv.de/die-dccv/was-wir-tun/sozialrechtsschutz/

Auszug:

Der DCCV-Sozialrechtsschutz

Seit 2007 sind alle ordentlichen Mitglieder der DCCV rechtsschutzversichert für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Welche Vorteile habe ich und was muss ich beachten, wenn ich den DCCV-Sozialrechtsschutz nutzen möchte?

Der Sozialrechtsschutz - Jetzt DCCV-Mitglied werden!

Wer jetzt der DCCV beitritt, ist für kommende Antragsstellungen ohne vorherige Wartefrist sozialrechtsschutzversichert.

Die Mitgliedschaft in der DCCV muss immer vor dem Stellen eines Antrags auf Leistungen im sozialrechtlichen Bereich bestehen. Wenn Sie also gerade z.B. einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung stellen wollen, oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, müssten Sie noch vor Ihrer Antragsstellung der DCCV beitreten. Nur dann sind Sie, im Falle einer Ablehnung und eines Scheiterns im darauffolgenden Widerspruchsverfahren, für eine mögliche Klage rechtsschutzversichert, um ihre berechtigten Interessen durchsetzen zu können.  

Nehmen Sie unbedingt - bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen - Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelleauf: Bei allen Fragen zum DCCV-Sozialrechtsschutz steht Ihnen Herr Hillmer zur Verfügung.

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Verdauungsorgane%20%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich habe auch keinen Darmverschluss, Fisteln, oder Abszesse und bin auch 50% behindert durch MC.

Heutzutage ganz schlecht! Du bekommst selbst beim Verlust aller fünf Finger einer Hand gerade mal 50%, oder bei einem künstlichen Darmausgang auch mal gerade 50% - da glaube ich kaum, dass du bei MC auf 50% kommen wirst. 

Stelle einen Antrag, der ist kostenlos und du wirst sehen was dabei herauskommt. 

Colitis ulcerosa und Morbus Crohn mit ...

GdB/GdS

... geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)

10-20

... mittelschwerer Auswirkung (häufig
rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis
mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands,
häufiger Durchfälle)

30-40

... schwerer Auswirkung (anhaltende oder
häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche
Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche,
auch nächtliche Durchfälle)

50-60

... schwerster Auswirkung (häufig
rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere
Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Anämie)

70-80