Wo kann ich mich über den Winterdienst beschweren?
Hallo, jeden Tag lege ich mich fast hin weil der Eigentümer von einem Garagenhof den Bürgersteig davor nicht von Schnee und Eis befreit. Alle Anwohner machen das vor ihren Häusern, nur vor diesem Garagenhof wird nicht geräumt/gestreut. Man kann auch nicht auf der anderen Straßenseite gehen, weil da kein Gehweg ist. Wo also kann ich mich darüber beschweren damit sich da was ändert? Der Eigentümer ist natürlich nicht da und die Mieter von den Garagen können ja auch nichts dafür, dass der sich darum nicht kümmert.
7 Antworten
Also, eine Beschwerde im rechtlichen Sinne mit Bearbeitung, Bescheid und Rechtsbelehrung für etwaige Klagen gibt es in diesder Angelegenheit nicht. Eine mündliche Mitteilung (Anschwärzen) im Ordnungsamt reicht völlig aus. Bedenke: In reinen Wohngebieten muß ja die Stadt/die Gemeinde auch nicht räumen, wenn sie nicht nachkommt, was keriner prüfen kann und ich als Eigentümer komme somit ebenso nicht nach und mal sehen, was passiert. Hier bei uns in der Straße wird seit Wochen nicht geräumt und nicht abgestreut.
Beschweren kannst Du Dich vor Allem bei Besitzer. Die Gaargen Zufahrten sind zwar keine öffentlichen Wege, aber die sicherungspflicht besteht trotdem - für die Nutzer. Ordnungsämter sind für den Zustand des priten Geändes nicht zuständig. Die staatsanwaltschaft jedoch sehr wohl - wenn etws geschieht (Beinbruch oder schlimmeres). dann ist der Inhaber auf privastrechtlichem Wege haftbar zu machen.
Du kannst dich beim Ordnungsamt beschweren, die ermitteln die Zuständigkeit.
Wenn er aber den Eigentümer nicht kennt?
Vor einer Beschwerde sollte man sich erstmal schlau machen,ob es eine Straßenreinigungssatzung gibt, also ob es für den Garagenbetreiber eine Rechtspflicht zur Räumung des Bürgersteiges gibt.
Das alles erfährt man beim Ordungsamt, bzw. das klärt das Ordungsamt.
Die meisten Kommunen haben die entsprechenden Satzungen auf ihrer Homepage.
Die Mieter haben den Schnee zu räumen,nicht der Eigentümer !! Also , Beschwerde an den Eigentümer !!
Der Vermieter hat die Haftung für die Räumung, dass er KANN es an die Mieter abgeben.. Von daher ist deine Antwort leider falsch
Ist sie nicht, wenn es im Mietvertrag ganz klar geregelt ist, dass die Mieter den Dienst zu übernehmen haben und ein Plan besteht, gibt der Vermieter die Verantwortung ab. Ganz klar, hatte das alles schon mit dem Mieterverein.
schön weitrsteiten... alles Unsinn...
Ich streite nie !!! Ich berichte von meinen Erfahrungen !!!
Du weißt doch gar nicht, welche Vereinbarungen der Eigentümer mit den Mietern hat. Was helfen da also deine Erfahrungen?
Es geht mir darum, dass man nicht immer pauschalisieren kann, dass der Eigentümer an der Misere Schuld ist. Der Fragensteller sagt, dass der Eigentümer nicht vor Ort ist. Logische Schlussfolgerung: Für den Winterdienst ist entweder ein Unternehmen zuständig, oder ( wahrscheinlicher) die Mieter. Also sollte man sich ( rein menschlich gesehen) erst an die Mieter wenden, bevor man zu einer öffentlichen Stelle geht. Wer reden kann ist klar im Vorteil !!!!
Bigsur, so schwachsinnig ist es nicht, was wir schreiben. Erst mal den Zuständigen ansprechen und dann zu den Grossen gehen. So sollte die Regel sein. Alles andere wäre nicht fair !!!