Zählerablesung - Muss ich den Ableser in die Wohnung lassen?

4 Antworten

Du musst niemanden in deine Wohnung lassen! Auch keine Stromableserin oder/und ihre Begleitung.
Zutritt zu deiner Wohnung kann nur die Polizei mit entsprechender richterlicher Anordnung verlangen.
Normalerweise sollte doch so ein Besuch vorher angekündigt werden. Dann kann man ihn ja eventuell einlassen um die Sache zu vereinfachen. Kündigt er sich nicht an und man ist nicht zuhause, dann muss er halt nochmal kommen. Keiner kann verlangen und erwarten dass man zuhause bleibt und wartet dass einmal im Jahr die Tante Stromableserin kommt.

Wenne  17.09.2012, 12:59

Übrigens: Du könntest dich ja auch beim Stromkonzern über diese Ableserin beschweren. Nicht nur dass sie so einfach unangemeldet vor der Tür steht, sondern auch dass sie ein Kind dazu überredet hat sie und ihr Gefolge einzulassen (eventuell hat sie ihn auch etwas eingeschüchtert ;-P).
Ferner hat sie wohl ihren Beruf verfehlt, da sie anscheinend nicht in der Lage ist den Stromzähler selbst abzulesen, sondern die Hilfe einer weiteren Person dazu braucht. ;-D

Ja klar, und möglichst auch noch was zu Essen und Trinken anbieten... nee, im Ernst, die gute Frau darf ihren Sohn gern draußen vor der Tür warten lassen - ich würde auch nur eine Person reinlassen.

Und Dein Kind - naja, hängt ein wenig davon ab, wie alt Dein Kind ist. Aber wenn sie sich nicht ankündigt, nun, dann muss sie eben damit rechnen dass sie vor der Tür steht und nicht hineingelassen wird.

Wenne  17.09.2012, 13:04

Ich kann mir schon vorstellen wie das bei dem Kind gelaufen ist.
"Wenn du uns jetzt nicht herein lässt, dann müssen wir nochmal wieder kommen und deine Mutter muss das zahlen."
Das stimmt zwar hinten und vorne nicht, aber was tun solche Leute nicht alles um mit ihrem Job fertig zu werden. ;-)

LucieTommy  17.09.2012, 14:31
@Wenne

Ja, solche Leute gibts. Ich selber musste mal zwei "Zeugen Jehovas" handgreiflich aus dem Haus führen... Bzw. nur den einen, der andere ging freiwillig mit. Unfassbar... Aber seitdem sind die nie wieder gekommen :-) Aber schon dreist, das stimmt.

Wenn die Ablesung einige Tage vorher angekündigt wird muß du einen Vertreter (Dienstausweis zeigen lassen) des Grundversorgers (örtliches EVU) Zutritt zum Strom-Zähler gestatten.

Wenne  17.09.2012, 13:07

Wie ich der Fragestellung entnehme (...Am Samstag Abend erwartet man ja so jemand nicht und angekündigt waren die Ablesungen auch nicht...) war der Besuch nicht angekündigt und somit hat die Ableserin als Vertreterin des Stromkonzerns keinen Anspruch darauf eingelassen zu werden.

Zauberfellchen 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 13:04

Bei uns in der Gegend wird das nie angekündigt. Habe da auch keine Mitteillung in der Zeitung gesehen.

Wenne  17.09.2012, 13:15
@Zauberfellchen

Bei uns sind das immer so Zettel die unten an den Hauseingängen sichtbar angebracht werden.
Eine Ankündigung in der Zeitung würde auch nicht ausreichen.
Am besten noch in so einem lokalen Werbeanzeiger den sowieso niemand liest. ;-)

Nein, kannst den Zähler auch selbst ablesen.