Zahnarztbesuch während der Arbeitszeit?
Mir ist vorhin mein künstlicher Schneidezahn herausgefallen und hab jetzt vorne eine Lücke in der ein Draht mit dem Kleber unschön rausguckt.
Jetzt wollte ich Montag morgen direkt wenn mein Zahnarzt aufmacht dort hin.
Allerdings müsste ich jedoch um die Zeit arbeiten.
Nun wollte ich fragen, ob es reicht wenn man beim Chef anruft und sich sozusagen für den Tag „krankschreibt“ oder darf man soetwas nicht während der Arbeitszeit?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Vielen Dank.
5 Antworten
Du kannst Deinen Chef anrufen und sagen, daß Du später zur Arbeit kommst, da Du zuerst zum ZA mußt und danach erst zur Arbeit gehst. Falls ihr im Betrieb Gleitzeit habt, dürfte das sowieso nicht erforderlich sein.
Eine AU wirst Du wegen so einer Lappalie von Deinem ZA nicht bekommen. Warum auch.
Der Zahnarzt wird dich deswegen kaum für arbeitsunfähig erklären und das attestieren. So etwas kannst du genau so gut nach Feierabend oder in der Mittagspause erledigen.
Am besten gleich zum zahnärztlichen Notdienst.
Die Frage ist, ob der Zahnarzt für dich gleich Zeit hat, wenn du am Montag dorthin gehst. Wenn es blöd läuft, musst du dann stundenlang warten.
Ich würde lieber am Montag zur Arbeit gehen und dann von dort aus beim Zahnarzt anrufen und einen Notfalltermin erbitten. Dieser lässt sich möglicherweise ja auf deine Arbeitszeiten abstimmen.
Und sollte es nicht klappen, dann kannst du für diese Zeit von der Arbeit freigestellt werden. Dein Chef hat sicherlich dafür Verständnis, dass du so mit diesem Zahn nicht länger als nötig rumlaufen willst.
Möglicherweise habt ihr ja eine Gleitzeitregelung, mit der du die Fehlzeit verrechnen kannst. Und falls nicht, so bekommst du beim Arzt eine Bescheinigung für die Zeit, in der du dort warst.
Ich würde mich auf alle Fälle mit diesem Problem sofort auf die Socken machen.
Du rufst deinen Chef an und fragst, ob du etwas später zur Arbeit kommen könntest, weil du akut zum Zahnarzt musst, und dass du natürlich eine Bescheinigung des Arztes über den Besuch bringst. Und dann machst du das, was der Chef sagt.
Du könntest natürlich auch heute noch zum zahnärztlichen Bereitschaftsdienst, dafür dürftest du dich definitiv qualifizieren.
Natürlich darf man, lass dir einfach vom Arzt eine Bestätigung geben.
P.S. Du könntest allerdings ja auch am Wochenende zum Notdienst-Zahnarzt gehen. Dein Problem rechtfertigt einen solchen Besuch auf jeden Fall.