Zahnarztkosten in der Privatinsolvenz?
Hallo an alle :), unzwar geht es darum das ich mich momentan in der Privatinsolvenz befinde und beim Zahnarzt in Behandlung bin ( Noch wurde nichts an meinen Zähnen gemacht). Nur die Weißheitszähne wurden gezogen). Dennoch ist viel in Planung.
Heute habe ich meinen Zahnarzt nach einer Ratenzahlung gefragt, da ich gerne Keramik als Füllung hätte und es sollen ja mehrere Zähne gemacht werden...
Das Problem: ich befinde mich in der Privatinsolvenz ca 1200€ darf ich behalten und davon gehen ja auch ausgaben weg... da eine Keramikfüllung von 100-300€ Kosten kann wie mein Zahnarzt sagte habe ich gefragt ob dieses in Ratenzahlung geht nach kurzer Überprüfung kam die Meldung das dies leider nicht mögich ist. Nun weis ich garnicht mehr wie ich mich verhalten soll. Ca 6 Zähne brauchen eine Füllung und dann soll ich noch ne Krone bekommen. :///
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Hallo an alle :), unzwar geht es darum das ich mich momentan in der Privatinsolvenz befinde
OK.
und beim Zahnarzt in Behandlung bin ( Noch wurde nichts an meinen Zähnen gemacht).
Interessant. Vor allem in Konjunktion mit
Nur die Weißheitszähne wurden gezogen)
Weil das ja "nichts" ist. Hast du wenigstens vorher einen HKP erstellen und von der KK genehmigen lassen?
Heute habe ich meinen Zahnarzt nach einer Ratenzahlung gefragt, da ich gerne Keramik als Füllung hätte und es sollen ja mehrere Zähne gemacht werden..
Du bist dir aber schon über die Kosten einer solchen Behandlung im Klaren, oder?
Das Problem: ich befinde mich in der Privatinsolvenz ca 1200€ darf ich behalten
Das reicht beim Zahnarzt gerade mal für die Leistungen, die die Kasse übernimmt, sprich Behandlung und Versorgung mit Kunststoff oder Amalgam. Und auch die - da Zahnersatz - ggfs. nur anteilig.
und davon gehen ja auch ausgaben weg...
Bei netto € 1.200.-- bleibt hier kaum was übrig. Hast du das mit deinem InsV besprochen?
da eine Keramikfüllung von 100-300€ Kosten kann wie mein Zahnarzt sagte
Eher € 500.-- mit Einsetzen und Anpassen.
habe ich gefragt ob dieses in Ratenzahlung geht nach kurzer Überprüfung kam die Meldung das dies leider nicht mögich ist.
Das fragt man korrekterweise vor Behandlungsbeginn.
Nun weis ich garnicht mehr wie ich mich verhalten soll.
Du kannst nur beauftragen, was du auch bezahlen kannst, ansonsten gehst du ggfs. deiner Restschuldbefreiung verlustig.
Nun weis ich garnicht mehr wie ich mich verhalten soll.
Da bleibt dir dann wohl nichts anderes übrig als die Füllungen & Kronen zu bekommen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Oder das Geld anders aufzutreiben.