Zahnspange mit 17 noch möglich (Krankenkrasse, Kosten etc.?

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Hallo EphixArts,

ich rate dir, zunächst einmal einen Kieferorthopäden aufzusuchen.

Frag nach den Behandlungskosten und lass dir einen Kostenvoranschlag erstellen, denn:

Bei Personen bis zum 18. Lebensjahr prüft der Kieferorthopäde anhand von 5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) die Schwere der Zahnfehlstellung. In der Regel übernehmen die Krankenkassen ab KIG 3 die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung.

Behandlungen aus kosmetischen Gründen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten oft nur in Einzelfällen übernommen.

Die Erstattung der Behandlungskosten (falls die Kasse zahlt) erfolgt in den meisten Fällen so:

Die Krankenkasse übernimmt 80% der Behandlungskosten direkt. Das heißt die Abrechnung erfolgt zwischen dem Kieferorthopäden und der Krankenkasse. Die restlichen 20% streckst du zu erst vor. Wenn die Behandlung dann erfolgreich abgeschlossen ist, schickst du die Rechnung an die Krankenkasse. Sie erstattet dir dann deinen Eigenanteil zurück.

Ich hoffe, hiermit konnte ich dir etwas helfen :-)

Alles Gute und viele Grüße

Catherine vom Barmenia-Team

EphixArts 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 10:38

Hey, brauch erst eine Überweisung vom Zahnarzt zum Kieferorthopäden?

Barmenia  13.07.2016, 09:13
@EphixArts

Nein, eine Überweisung von deinem Zahnarzt zum Kieferorthopäden ist nicht notwendig.

Zum Kieferorthopäden gehen. Der untersucht, stellt anhand des Planes fest, wie viele Punkte erfüllt sind und auch, ob die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann. Denn nur aus kosmetischen Gründen übernimmt es keine Krankenkasse mehr. Nur wenn entsprechende Fehlstellungen vorhanden sind, dann beteiligt sich die Kasse (wenn gesetzlich) mit zunächst 80% des Rechnungsbetrages, wenn Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Die 20% Rest bekommt man erstattet, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und de Kieferorthopäde das dann entsprechend bescheinigt.

Das soll zur Motivation dienen, die Behandlung, die schnell mal 5-8.000,-- Euro kosten kann, je nach Fehlbildung, auch durchzuhalten.

bevor du dir darüber Gedanken machst, solltest du erstmal zum Kieferorthopäden gehen und dich untersuchen lassen.

vor einigen Jahren war es noch Usus bei jeder minimalen Fehlstellung dem Kind eine Zahnspange zu verpassen. das hat sich mittlerweile geändert. du solltest das also erstmal abklären lassen.

Wie schon jemand gesagt hat mach es wirklich bevor du 18 bist!🙃 Ich hatte meinen ersten Termin am 9.Mai und bekomme am 12.Juli meine Zahnspange, also wenn du dich schnell darum kümmerst würdest du das schaffen bevor du 18 bist

Mach es bevor du 18 bist

EphixArts 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 06:28

Ich werde im Januar 18.

Geht das zeitlich noch?

user8787  08.07.2016, 08:30
@EphixArts

Erstmal zum ZA, der soll entscheiden was hier nötig und machbar ist.

Wenn KO nötig dann setze dich direkt mit deiner Versicherung in Verbindung und kläre die Kostendeckung.

Vor der Behandlung.....

Ich weiß das die KK generell sehr empfindlich reagieren wenn Behandlungen verweigert / abgebrochen wurden, das ist auf jeden Fall dokumentiert. 

Egal ob gesetzlich / privat, in dem Fall kann es Probleme geben und die KV hat das Recht Behanglungskosten abzulehnen.

Kläre das also bitte persönlich....