Zumutbare Zeit für den Schulweg?
Ein Kind besucht eine Förderschule. Es wurde bislang immer um 7:10 bzw 7:00 abgeholt. Schulbeginn 8:15. Das war aufgrund der Entfernung Schule -Wohnort auch völlig ok. Aus Kostengründen wurde nun ein neues Busunternehmen beauftragt, welches die Touren anders gelegt hat, mit dem Ergebnis, dass das o. g. Kind nun schon um 6:15 abgeholt werden soll!
Ist das noch zumutbar (120 Minuten einfache Busfahrt, das gleiche auf dem Rückweg, also 4 Stunden am Tag?)
Gibt es irgendwelche schriftlichen Richtlinien für Bayern oder überhaupt?
An wen kann man sich wenden, wenn der Fahrdienstleiter des Busunternehmens sich weigert, die Touren wieder so zu planen, dass es für das Kind wieder ein zumutbarer Schulweg wird?
4 Antworten
Im Recht rund um BaföG gibt es die Regelzeit des zumutbaren täglichen Weges. Da geht es ja um gesunde Menschen.
Ha, wer suchet, der findet:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php#fn1
Daraus, steht weiter unten:
1 Wann ist der Schulweg zu weit?
Nach VwV 2.1a.3 ist dies der Fall, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (einschl. Wartezeiten vor und nach dem Unterricht) benötigt. Bei einem Fußweg kann jeder angefangene Kilometer mit 15 Minuten berechnet werden.Neben der räumlichen Entfernung kann die Unerreichbarkeit auch auf Gründe zurückzuführen sein, die mit eurer Person zu tun haben. So kann es sein, dass euch wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht zugemutet werden kann, den Weg auf euch zu nehmen.Schließlich kommt eine Unerreichbarkeit aus rechtlichen, nicht von euch selbst zu vertretenden Gründen in Betracht, z. B. wenn das Sorgerecht für euch beim anderen Elternteil liegt oder vor eurem 18. Geburtstag lag). Dazu mehr in VwV 2.1a.6.Eine „entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte“ darf von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sein. Was genau damit gemeint ist, könnt ihr in den VwV 2.1a.8 bis 2.1a.19 nachlesen. Zusammengefasst: Es besteht keine freie Schulwahl. Vielmehr werdet ihr auf die räumlich nächste Schule verwiesen, an der ihr den gewünschten Abschluss machen könnt.
So. Da ist also schon mal eine, von mir fett gedruckte, recherchierbare Vorschrift zu finden. Der Bundesrat hat dazu eine PdF online stehen.
Wenn ich jetzt mal so laienhaft und nicht mal richtig durchgelesen hier zu einem Ergebnis komme, von dem ich mich sicherlich nach richtigem Studium der Rechtsgrundlage kaum abhalten lassen kann durch irgendein von unseren Steuergeldern bezahltes Subjekt,
so ist der Weg zu weit. Denn:
Bundesrecht bricht Landesrecht. - Steht im Grundgesetz.
Ja. Es braucht immer wieder Eltern, die den Anfang machen. Ein Armutszeugnis für diesen Staat, aber ist so. Ich darf also wünschen, dass der Elternbeirat mitzieht. :)))
Und dann ist noch die Frage, was sagen denn gutachterlich behandelnde Fachärzte dazu?
Damit schlagen sich wohl leider viele Eltern rum. Zwar nicht immer so Extrem wie ihr, man könnte da eher noch von Peanuts sprechen. Der Bus soll doch bitte wieder später fahren beschwerten sich Eltern ( Regelschule) 55 Minuten - früher 35 seinen Einfach zu lang. Rumgekomnem ist bis jetzt leider nicht. Irgendwelche müssten halt die ersten sein, die in den Bus steigen. Und da sind viele Eltern die aufbegeheren. Ihr seid da leider alleine, habt keine Mitstreiter. Trotzdem würde ich versuchen was zu erreichen. Denn das ist echt eine Zumutung. Ist doch das schon bei Erwachsenen beim Arbeitsweg die (gesetzliche) Schmerzgrenze erreicht. Wendet euch ans Schulamt, ans Rathaus etc.
Oder schaut, das ihr euer Kind zur Schule bringen könnt.
Und selbst das ist schon viel. Das dein paar Euro mehr oder weniger auf dem Rücken unserer Kinder ausgegragen werden ist echt traurig.
Leider kann ich dir auch nicht sagen, ob es da irgendwelche Grenzen gibt. ( Wie viele Kilometer wären es denn letztlich zur Schule; also auf direktem) Weg?
Tu dich mit anderen Eltern zusammen, die Route kann immer mal wieder umgestellt werden so das es JEDEN Treffen kann. Wehr euch. Vielleicht habt ihr ja Erfolg.
Wenn es nicht zu weit ist, lässt sich vielleicht auch privat was organiesieren.
Gar nicht, leider.
Wie alt ist das betreffende kind? Gibt es nicht die möglichkeit mit einem öffentlichen bus zu fahren, oder dein kind selbst zur schule zu bringen?
Alter: Sekundarstufe I,
Öffentliche Verkehrsmittel: nein
Elterntaxi: nein
Sekundarstufe 1 ist laut googel wohl haupt- oder realschule. Ein solches stufensystem gibt es in deutschland nicht. Aber im endeffekt heißt das, das kind ist kein kleinkind mehr, sondern schon älter oder jugendlicher.
Mein schulweg umfasste früher eine halbe stunde mit dem fahrrad zum bahnhof fahren, 1 stunde mit der s-bahn und dann nochmal 20 minuten von diesem bahnhof aus zu fuß zur schule. Das fiel mir erst ein, bin 28, da hatte ich das nicht mehr so in gedanken. Da ich mit 5 jahren eingeschult wurde, war ich in der 5.klasse auch erst 10 jahre alt. Wahrscheinlich gefällt dir die antwort jetzt nicht von mir, aber sei doch froh dass ihr überhaupt einen bus bekommt, der ihn direkt hinbringt. Das bahnticket von mir gab es übrigens auch nicht kostenlos, war immer eine schüler-monatskarte.
Die anfangszeit sogar erst 9 jahre alt. Das ist auch noch keine 50 jahre her, bin ja selbst noch nicht wahnsinnig alt. Und ich war nochdazu auf einer ganztagsschule von 8-17 uhr plus hausaufgaben. Dann muss er halt mal ein bisschen früher aufstehen.
Ja. Auch in Deutschland heißt es Sekundarstufe I.
Die Schülerbeförderung ist Ländersache und wenn ihr Bundesland diese nicht übernommen hat, dann kostet die Fahrt logischerweise.
Das pädagogische Konzept ihrer Schule ging wohl schon damals sehr daneben, da sich Ganztagsschule und Hausaufgaben ausschließen.
Im Grunde können sie die Frage also nicht sachlich beantworten, sondern sie meinen, weil sie eine schwere Schulzeit hatten, soll es andern auch so ergehen. Oder wie kann man ihre Kommentare sonst verstehen?
Sie werden immer jemand finden, der es schwerer hat als sie! Seien sie doch froh, dass sie überhaupt mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren und zur Schule laufen konnten!
Hier ist auf jedenfall mal die Verordnung. Einlesen musst Du dich bitte selbst!
Danke. Die Verordnung ist in dem Punkt leider nicht hilfreich.
Sie haben Recht.
Irgendwer muss der erste sein. Das ist das besagte Kind auch. Wenn die Fahrtzeit irgendwo bei 60-90 Min einfache fahrt liegt, wäre das noch akzeptabel.
Aber 120Minuten einfache Fahrt ist m. E. nicht mehr zumutbar!