Muss ich mich als Pflegeperson nach Trennung austragen lassen?
Mein ehemaliger Lebensgefährte hat Pflegegrad 3. Bei der Begutachtung durch den MdK wurde ich als Pflegeperson, da er auch hier bei mir wohnhaft war, eingetragen. Nun sind wir getrennt und er ist unbekannt verzogen. Muss ich mich da bei der Barmer austragen lassen? Können mir im Zweifelsfalle sonst Nachteile entstehen?
Gesundheit,
Recht