Hallo Mehrgehtnet, man kann einen bettlägr. Pat. zu Hause für eine kurze Zeit alleine lassen. Es muss mit ihm abgesprochen werden. Ist er geistig verwirrt, geht es nicht. Hat er ein halbes Jahr eine Pflegestufe, kann Urlaubs- und Verhinderungspflege bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese Geld steht ihm zu, hiermit kann er eine fremde Person oder eine Pflegestation beauftragen und bezahlen. Ist die alltagskompetenz eingeschränkt, kann auch hier eine Pflegeeinrichtung für eine bestimmte Zeit die Betreuung übernehmen. LG
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