unvollständige OP = Behandlungsfehler??? Was tun?

Hallo!

Wenn eine OP nur unvollständig durchgeführt wurde, sich also eine Zeit nach der OP herausstellt, dass nicht alles gemacht wurde, was eigentlich gemacht werden sollte, ist das dann schon ein Behandlungsfehler?

Vielleicht zur Erläuterung meiner Frage:

Im Dez. hatte ich eine Schilddrüsen-OP wegen kalter Knoten mit Krebsverdacht. Bei der OP sollte der linke SD-Lappen sowie der Isthmus (Verbindungsstück zwischen den beiden SD-Lappen) entfernt werden, weil dort insgesamt 4 Knoten waren. Im OP-Bericht, den ich inzwischen angefordert habe, steht auch drin, dass die linke Seite komplett entfernt worden wäre.

Schon im März nach einem CT von Kopf/HWS sprach mich die dortige Ärztin (die von der OP wusste) an, der Radiologe hätte gesagt, dass meine linke SD vergrößert sei. Ich sagte ihr, das könne nicht sein, die wäre ja raus operiert worden. Sie hatte sich dann extra nochmal rückversichert aber der Radiologe blieb bei seiner Aussage. Dann hat sie mit dem Chirurgen, der mich operiert hatte (im gleichen KH) Rücksprache gehalten. Der sagte, er hätte alles entfernt, das könne maximal ein Bluterguss sein.

Am Montag hatte ich nun einen Kontrolltermin bei meinem Endokrinologen. Ihm habe ich die ganze Sache auch geschildert und er meinte dann, dass er sofort eine Ultraschalluntersuchung machen würde, damit er mir genau sagen kann, was los ist.

Schon während der Untersuchung merkte ich ihm an, dass er etwas verunsichert war. Irgendwann meinte er dann, dass da tatsächlich Schilddrüsengewebe wäre, dass er aber erst noch ein bisschen weiter untersuchen wolle und mir das dann erklären würde. Er hat dann die verschiedenen Bereiche immer geschallt und ausgemessen und hat dann immer gleich die Akte dazu genommen um die Ergebnisse mit den Ergebnissen der Voruntersuchung vor der OP zu vergleichen.

Nach der Untersuchung war er völlig sprachlos. Er sagte dann, dass da tatsächlich noch Schilddrüsengewebe vorhanden wäre! Es wäre auch kein narbiges Gewebe oder so was, sondern es wären noch die zwei größten Knoten, die er schon vor der OP festgestellt hatte und wegen denen die OP hauptsächlich gemacht worden war. Die haben also bei der OP wohl tatsächlich nur zwei kleinere Knoten entfernt. Die beiden größeren Knoten (22x18x20 mm und 16x12x12 mm) würden relativ weit nach unten reichen (kaudal) und vielleicht hätte der Operateur sie deshalb "übersehen". Aber eigentlich dürfe sowas nicht vorkommen, zumal diese Knoten in den Berichten ja beschrieben waren und im Ultraschall, den die Chirurgen selber auch nochmal gemacht hatten, sicher auch für diese zu sehen waren.

Der Endokrinologe sagte dann, dass das auf jeden Fall nochmal operiert werden müsse, die beiden großen Knoten müssten raus.

Habe jetzt schon einen neuen OP-Termin, aber eine Zweit-OP ist ja immer riskanter und risikoreicher...

Hat jetzt der erste Chirurg also einen Behandlungsfehler gemacht (gegen den ich evtl. vorgehen könnte)? Oder hat eine unvollständige OP einen anderen Stellenwert?

Danke und LG

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Hallo Lexi77,

ich hatte vor vielen Jahren einen medizinischen Fehleingriff an meinen Füßen durchlebt. Leider kam ich vor Gericht nicht gegen den Arzt an.
Aber am besten wäre es, Du wendest Dich an einen Anwalt für Medizinrecht. Bei dem Anwalt würdest Du wohl die beste Beratung erhalten.
Aber, schlussendlich ist eine halb durchgeführte OP nicht ordnungsgemäß. Du begibst Dich ja im Vertrauen in die Hände des Operateurs und da hat er auch ordentliche Arbeit zu leisten. Jedem kann mal ein Fehler passieren, aber Du bist kein Auto, wo man mal was vergessen kann. Hier geht es im Deinen Körper. Mein Rat, geh zu einem Anwalt.

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