Wenn eine bewusstlose Person wieder zu sich kommt sollte man ja eigentlich die Beine hochlagern. Dies wurde aber auch nicht getan. Im Gegenteil, die Lehrerin vorderte sie auf so schnell es ginge den Sportplatz zu verlassen und machte meine Freundin dann noch dafür runter das sie zu "dämlich" sei so zu laufen das sie nicht danach fast Tod umfalle. "Das Beste" war aus meiner Sicht das ein Kolleg Sie noch vor mir auf die Situation aufmerksam machte. Die Lehrerin tat aber nichts als sich mit dem Rücken zur bewusstlosen Person zu drehen und eine Unterhaltung mit einem Schüler anzufangen und so zutun als hätte sie nichts bemerkt. Als ich dann zu ihr ging und sagte was los war kam Sie dann doch mal schauen. Sie ging immer wieder weg und handelte, wie wir feststellten, völlig falsch. Bzw. aus meiner Sicht gar nicht, da Sie mir und 2 weiteren Mitschülern nur die Anweisung gab sie hinzustellen und wenig später dann sie hinzusetzen. Gleich danach ging sie wieder, um Hockeyschläger weg zu bringen, vom Sportplatz und ließ uns mit meiner bewusstlosen Freundin alleine. Als sie dann einige Zeit später wieder kam, war auch meine Freundin wieder bei Bewusstsein. Trotzdem sie über extremen Schwindel klagte wurde sie aufgefordert den Platz zu verlassen, mit der Begründung das die Lehrerin keine Zeit habe. Kann man betreffende Lehrerin wegen Unterlassener Hilfeleistung oder so anzeigen? Da ich der Meinung bin das so ein falsches Handeln "bestraft" werden sollte. LG
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Vielen Dank rulemann. Das war genau das was ich im DRK-Kurs gelernt hatte. Mich hat es nur verunsichert, da in einer Serie jemand in ähnlicher Situation das gleiche getan hat. Also die bewusst Person hingesetzt... Falls so etwas noch einmal passiert sollte ICH dann das tun was ich für richtig halte?! Also stabile Seitenlage + Notarzt verständigen. Ich denke, dass das zu Streit mit der Lehrerin führt da ich mich im Prinzip ihren Anweisungen wiedersetzte,nicht das ich im Endeffekt noch bestraft werde.