Antwort
Als sehbehindert gilt in Deutschland, wer eine Sehschärfe von 0,3 Prozent - Sehrest von 30% - oder weniger hat. Nehmen diese Personen am Straßenverkehr teil, müssen sie eine entsprechende Kennzeichnung, eben die gelbe Binde, tragen. Mit einem Sehrest von zB 30% können sehbehinderte Personen aber dennoch etwas von ihrer Umgebung wahrnehmen, zum Beispiel Umrisse oder Schatten. Es kann daher durchaus sein, dass sich auch sehbehinderte Personen sehr sicher bewegen.