Also teilweise kann ich meinem Vorredner zustimmen und teilweise muss ich ihm widersprechen. Die Beratung der VDK kann man vergessen, denn letztlich haben die ein Interesse daran, möglichst wenig zahlen zu wollen...
Theorie und Praxis unterscheiden sich hier um Welten!
In der Regel nimmt man für bestimmte Aufgaben bestimmte Zeitsätze. Diese sind nun nicht überdurchschnittlich, aber auch nicht zu knapp. Wenn du länger brauchst, musst du das im einzelnen nachweisen.
Ich empfehle dir mal einen Besuch auf http://www.pflegestufen.org/ - dort wird dir einiges erklärt. Alternativ einem Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Wenn du wenig verdienst, kannst du einen RechtsBERATUNGSsschein beantragen. Der deckt die Beratungskosten, nicht jedoch eventuelle Verfahrenskosten, ab. Einkommensnachweis beim Amtsgericht einreichen und formlos den Rechtsberatungsschein beantragen genügt.