Antwort
Hallöchen :)
Jain — Und zwar bräuchtest du offiziell eine Vollmacht, damit du für den Angehörigen zum Hausarzt gehst. Denn rein rechtlich dürfest du noch nicht einmal ohne Vollmacht Rezepte ; Berichte etc. holen, geschweige mit dem Arzt reden.
Wenn der Angehörige dich schon vorher beim HA als Bevollmächtigter eingetragen hat, dann brauchst du keine Vollmacht (Das erfährst du aber nur, wenn du fragst, ob du im PC eingetragen bist).
Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen (wenn ihr in der gleichen Praxis als Patienten seit) dass du trotzdem mit dem DOC reden kannst und Sachen (Rezepte; Berichte etc.) abholen kannst.
Hoffentlich war meine Antwort hilfreich