Ich bin Studentin und noch gesetzlich familienversichert. Ich bin mir nicht sicher ab welchem "Einkommen" ich aus der Familienversicherung falle.

Nun habe ich geerbt. Damit fallen jetzt bei mir Kapitalerträge an. Und zwar in zwei Varianten:
a) Vorabpauschale: Dies ist ein fiktiver Kapitalertrag auf z.B. thesaurierende ETF errechnet wird. Es wird zwar nichts an Kapitalertrag aus der Vorabpauschale an mich ausgezahlt, es sind aber Steuern fällig. Und die Vorabpauschale zählt wohl für die Krankenkasse wie ein Kapitalertrag, der auf meinem Konto landet!

Das Zuflussdatum für die Vorabpauschale aus 2023 ist im Jahr 2024. Die Vorabpauschale nach Teilfreistellung liegt bei mir bei genau bei 1000 Euro, also dem Freibetrag.

Nun ist die Frage, wieviel "echte" Kapitalerträge ich in 2024 durch Verkauf von ETF noch einnehmen darf? Sind es 6060 Euro oder da der Freibetrag schon genutzt wurde 5060 Euro?