Antwort
Hi, eigentlich gehört die TK zu den Kassen die bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls keine Genehmigung verlangt. Ist vielleicht die Genehmigung einer Langzeitverodrnung gemeint? Da tun sich viele Kassen nämlich noch schwer mit. Ansonsten reicht eigentlich ein kurzer Satz des Arztes unten auf der Verordnung im Feld "Begründung bei Verordnung aßerhalb des Regelfalls" so ála "besondere Schwere des Krankheitsbildes" oder "ohne Therapie ist die soziale Teilhabe gefährdet"