Hallo,

in dem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung gibt es ggf. unter dem Stichwort "Heilmittel" Einschränkungen für die spätere Erstattung.

Ggf. gilt auch der allgemeine Grundsatz in (fast?) allen Verträgen: Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.

Gruß

RHW

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