Damit das Versorgunsamt bzw. ich deine Frage "richtig" beantworten könnte, bräuchten wir aktuelle Arztberichte.
Die Definition von Behinderung aus dem Sozialgesetzbuch IX:
"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist."
Wenn die Entwicklungsstörung des Sprechens oder Sprache nicht mehr vorliegen sollte, dann bekommst Du dafür natürlich keinen GdB.
Durch Übung usw. könnte deine Entwicklungsstörung des Sprechens eventuell inzwischen behoben sein. Das ein kleines Kind einen geringeren Sprachschatz als ein Erwachsener hat ist ja normal. Daher ist eine aktuelle Untersuchung erforderlich.
Du solltest beim HNO Arzt deinen genauen "Hörverlust" bestätigen lassen und dann einen Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt stellen. Durch das Implantat im Ohr ist dein Hörverlust vermutlich zumindestens geringer. Der GdB wird aber nach dem Hörverlust ohne Hörhilfen bestimmt.
Bevor Du den Antrag stellst, solltest Du deinen Antrag mit deinen behandelnden Ärzten besprechen. Das Versorgungsamt bittet deine Ärzte um einen aktuellen Bericht.
Der SoVD oder VDK kann dir bei der Beantragung des GdB´s bzw. beim ausfüllen der Anträge helfen, wenn Du bei einem Sozialverband Mitglied bist!