Du bist in einem Krankenhaus und deinem Medikament und der offenen Art wie du mit der Wirklichkeit umgehst also Ja du bist abhängig ja das hat man mit dir gemacht ja das ist dumm gelaufen aber eben ein ganz anderen Blatt.
Sofern nichts Kontra indikativ gegen die Verabreichung Sprichst du musst du wenn du den Nachweis vorlegen kannst dass du es bekommst bekommen hast oder schon länger bekommst also fax aus deiner Apotheke Bsp. Musst du ausgeschlossen werden oder eben auf Spiegel.
Kalt entzug grenzt an Körperverletzung.
Anders in einer Suchtklinik .
Da hast du leider genau den Aufenthalt Um von dem Zeug zu entziehen, egal was nebenbei noch raus gegiftet wird. Da ist das Konzept Nun mal in der Praxis entweder packst du das oder nicht du bist in ärztliche Obhut.
Alles andere Lässt sich klären wenn nich wechsel das Krankenhaus