Antwort
Ich selbst war auch beim Gutachter von der Rentenversicherung aus, habe das Gutachten dann über meine Prozeßbevollmächtigte erhalten. Du hast auf jeden Fall das Recht. Du mußt auch wissen, was dort steht, um eventuellen Einspruch einlegen zu können.Bei meinem 1. Rentenantrag hatte ich kein Gutachten, konnte somit nichts erwidern, verlor das Verfahren. Bei dem o. g. Gutachten gab es sehr viele Widersprüche bzw. Unwahrheiten des Gutachters. Also, laß es Dir auf jeden Fall aushändigen. Viel Glück