hi! ein guter bekannter von mir hatte zuletzt eine peg, da er aufgrund einer krebserkrankung im mund-/rachenbereich nicht mehr essen konnte. nachdem er jetzt wieder selber essen kann und die peg 2 monate nicht gebraucht hat, wurde die letzte woche entfernt. das wurde dann nochmal wie bei einer magenspiegelung gemacht, der schlauch abgeschnitten und nach außen rausgezogen und der rest mit der magenspiegelungsonde herausgeholt. er hat natürlich jetzt ein kleines loch im bauch, was er aber nur mit einem pflaster abdecken muss. das soll auch schnell wieder zuwachsen.
also medizinisch gesehen, ist die entfernung einer peg überhaupt kein problem. warum das rechtlich ein problem sein soll, kann ich nicht verstehn.
mal etwas provokant: vielleicht möchte man in der senioreneinrichtung die peg nicht mehr rückgängig machen, weil das praktischer ist?
alles gute für deine oma und lg