Antwort
Grundsätzlich schließen sich eine Pflegebedürftigkeit und Maßnahmen zur Reha nicht aus,schließlich hat der MDK nach § 18 Abs. 1 SGB XI neben den Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit auch festzustellen, „ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.“
Außerdem habe ich selbst schon Pflegestufe III- Patienten erlebt, die es in eine Reha geschafft haben. Den Antrag wurde ich definitiv stellen und im Falle einer Ablehnung vielleicht sogar erst mal anfechten.