Meine Mutter hat sich während eines Krankenhausaufenthaltes leider den gefährlichen MRSA-Keim in der Nase eingefangen. Außerdem wurde eine Besiedlung mit selbigen Keim auf der Haut festgestellt. Mittlerweile ist sie zur Kurzzeitpflege in ein Alten – und Pflegeheim gebracht worden. Zur Behandlung dieses multiresistenten Keimes ist eine Nasensalbe mit den Namen Mupirocin bzw. Turixin erforderlich. Ihr behandelnder Hausarzt teilte uns mit, dass die zirka 40 Euro teure Nasensalbe und weitere Behandlungsmaßnahmen auf privater Basis zu bezahlen sind, dass es sich ja um keine bislang ausgebrochene Krankheit im eigentlichen Sinne handeln soll!
Mit einer solchen Aussage habe ich nicht gerechnet! Ich frage mich, was das soll??? Sollen wir etwa warten bis eine normale Krankheit bei meiner Mutter ausbricht und diese durch das Einwirken des Keimes lebensgefährlich wird??? Ich stelle mir vor, dass eine simple Erkältung in eine schwere lebensbedrohliche Lungenentzündung umschlägt. Oder was wäre bei einer Wunde, in die der Keim von der Haut aus eindringen kann? Es kann doch nicht sein, dass sich meine Mutti einem solchen Risiko aussetzen muss und erst zu warten hat bis es um Leben oder Tod geht!
Was ist mit den vielen Vorsorgeuntersuchungen, die werden doch auch von den Kassen gezahlt? Im Falle meiner 86jährigen Mutter liegt allerdings schon eine konkrete Bedrohung vor.
Ich kann die Meinung dieses Arztes nicht nachvollziehen, da er die Gesundheit meiner Mutter leichtfertig aufs Spiel setzt und eine weitere Behandlung vom Inhalt des Geldbeutels abhängig macht!
Was ist mit anderen MRSA-Patienten, mussten diese ihre Behandlung auch selbst bezahlen? Ach ja, meine Mutter ist Kassenpatientin. Ich würde es nett empfinden, wenn mir Menschen, die selbst mit MRSA-Keimen zu tun hatten, mir mal schnell eine Antwort zukommen lassen könnten.
Unsere Krankenkasse findet das Verhalten des Arztes auch nicht in Ordnung, sagt aber dass dies nicht ihr Bereich sei. Bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens habe ich bislang noch nicht den richtigen Ansprechpartner gefunden; die Ärztekammer dagegen soll nicht zuständig sein.