Gemäß Trinkwasserverordnung sind im Bereich von Wohnimmobilien nur zentrale Warmwasserversorgungen, die einen Warmwasserspeicher ab einer Größe von 400l oder mehr beinhalten, durch den Immobilieneigentümer regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen. Untertischgeräte in eine solche Prüfpflicht einzubeziehen, wäre aufgrund der Masse und des normalen Anwendungsfall solcher Geräte sicherlich unverhältnissmäßig, da nur dort wo das Wasser vernebelt wird, und die Chanche besteht diese Aerosol einzuatmen, eine signifikante Infektionsgefahr besteht. Was die ursprüngliche Frage angeht, viele Untertischgeräte sind in Bereichen in denen das Wasser beispielsweise zum Händewaschen genutzt wird, auf Temperaturen von 35-45° eingestellt. Das sind ideale Bedingungen für das Wachstum von Legionellen, eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehr aber nur beim Einatmen der Aerosole. Wer ein Untertischgerät wie beschrieben betreibt und ganz sicher gehen will, sollte das Gerät in regelmäßigen Abständen auf mindestens 60°C aufheizen und es dann spülen.
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